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Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten versehentlich gelöscht

29. Juni 2021

Datenschutz-Beschwerden, die zwischen dem 9. und 18. Juni abgegeben wurden, haben den BfDI größtenteils nicht erreicht.

Aufgrund eines technischen Fehlers sind bestimmte Beschwerden beim Bundesdatenschutzbeauftragten unwiderruflich gelöscht worden. Das teilte die Behörde am Montag in Berlin mit. Der Auslöser der Panne war eine Neugestaltung des Internetauftritts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Meldungen über die Formularseite wurden aufgrund von falschen Server-Einstellungen von den Sicherheitsvorkehrungen der Netze des Bundes als gefährliches Spoofing eingestuft. Beim „Spoofing“ versuchen Angreifer, die eigene Identität zu verschleiern und sich als vertrauenswürdig darzustellen. Anders als bei unerwünschten Werbe-Mails – die in einem herkömmlichen Spam-Ordner landen – werden „Spoofing“-Mails im Netz des Bundes sofort gelöscht.

Laut Mitteilung haben „Eingaben und Beschwerden, die zwischen dem 9. und 18. Juni 2021 über diese Formulare abgegeben wurden, die Behörde größtenteils nicht erreicht und konnten somit auch nicht bearbeitet werden. Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, ihre in diesem Zeitraum abgegebenen Eingaben und Beschwerden noch einmal einzureichen.“ Allerdings hatten „zu keinem Zeitpunkt unberechtigte Dritte Zugriff auf die über die Formulare versandten Informationen. Der BfDI wird den Vorfall auch dafür nutzen, die Prozesse bei der Abnahme von Softwareprojekten zu verbessern“, heißt es in der Mitteilung. Mittlerweile funktionieren die Formulare und wurden wieder online gestellt.

Datenschutz – auch bei der Wohnungssuche

20. Oktober 2016

Im Rahmen einer Wohnungssuche werden häufig eine Vielzahl personenenbezogener Daten abgefragt und von den Wohnungssuchenden angegeben. Nun wurde bekannt, dass in Interessenten- und Suchformularen einiger großer Wohnungsbaugesellschaften personenbezogene Daten in erheblichem Umfang abgefragt und sodann unverschlüsselt übertragen wurden.

Die unverschlüsselte Übertragung via Internet stellt eine erhebliche Sicherheitslücke dar, die nun bei den betroffenen Unternehmen geschlossen werden muss.

Generell sollten Unternehmen, die die Kontaktaufnahme und Angabe personenbezogener Daten mittels eines Formulares auf ihrer Webseite ermöglichen stets auf eine ausreichende Verschlüsselung bei der Übertragung dieser Daten achten.

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