Schlagwort: Datenübertragung

Datenschutz-Negativpreis für Doctolib

21. Juni 2021

Der Negativpreis “Big Brother Award” in der Kategorie Gesundheit geht 2021 an das Berliner Unternehmen Doctolib. Laut Jury missachtet der Vermittler von Arztterminen auf seiner Internetplattform die Vertraulichkeitspflicht. Zudem soll er die Daten der Nutzer und jene aus Arztpraxen für kommerzielle Marketingzwecke verarbeiten.

Weiteres Datenschutz-Debakel

Der Terminvergabe-Dienstleister Doctolib hat zudem die Suchanfragen von Patienten per URL-Weitergabe mit Facebook und Outbrain geteilt. Über Doctolib können auch Termine bei Ärzten verschiedener Fachrichtungen gebucht werden. Dabei ist es auch möglich, direkt nach dem gewünschten Arzt zu suchen. Wer nicht sicher ist, welcher Arzt am ehesten angesprochen werden soll, kann beliebige Suchbegriffe nutzen. Auf diese Weise kann die Zielgruppe eingegrenzt werden. Für Patienten war jedoch nicht ersichtlich, dass Doctolib die Daten aus der Anfrage in einem Cookie speichert und per Get-URL an seine Marketingpartner Facebook und Outbrain versendet.

Doctolib hat allerdings mittlerweile die Datenübertragung und die schlecht erklärte Einwilligung eingeräumt und am vergangenen Wochenende nachweislich abgeschaltet, berichtet Mobilsicher.de, die sich Doctolib näher angesehen hatten. Zudem habe Doctolib nach eigenen Angaben bei Facebook und bei Outbrain veranlasst, dass alle über die Cookies erfassten Daten aus der Vergangenheit gelöscht werden.

ADAC fordert für Autobesitzer mehr Entscheidungshoheit über ihre eigenen Daten

15. Januar 2020

Der ADAC hat im Rahmen von zwei Untersuchungen aus den Jahren 2015 und 2019 analysiert, welche Daten von modernen Automodellen erhoben, gespeichert und an den Hersteller weitergeleitet werden. Der ADAC bemängelt, dass dieser Vorgang für Fahrer nicht ausreichend erkennbar sei und fordert mehr Rechte für die Verbraucher.

Welche Daten ein Auto im Einzelnen übermittelt hängt vom jeweiligen Fahrzeugtyp ab. Die vom ADAC erstellte Liste mit betroffenen Daten ist daher nicht allgemeingültig. Eine vollständige Aufzählung kann nur der Hersteller liefern. Von der Übermittlung erfasst sind jedenfalls Daten wie die GPS-Position und Technikdetails vor allem aber auch Daten zum Fahrverhalten der Autobesitzer. Rückschlüsse auf den Fahrstil und auf das Bremsverhalten des Fahrers sind damit ebenso möglich.

Laut ADAC sei es für den Fahrzeugbesitzer nicht ausreichend ersichtlich, dass es zur Datenübertragung bzw. zur Datenerfassung kommt. Auch wie die Hersteller mit den Daten umgehen, würde dem Verbraucher nicht offen kommuniziert. Der ADAC fordert daher mehr Transparenz, freien Datenzugang, Datensicherheit und Entscheidungsbefugnis der Fahrer über ihre eigenen Daten. Notfalls verlangt der Automobilclub neue gesetzliche Reglungen zur Durchsetzung dieser Rechte.

Die DSGVO bietet zumindest für personenbezogene Daten weitreichenden Schutz. Ihre Grundsätze gelten auch für die Automibilbranche. Kommt es zu entsprechenden Verstößen, sind behördliche Sanktionen oder Schadensersatzansprüche nicht auszuschließen. Für die Hersteller wird es daher wichtig sein, rein technische von personenbezogenen Daten zu unterscheiden und letztere rechtskonform zu schützen.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , , ,

Datenschutz – auch bei der Wohnungssuche

20. Oktober 2016

Im Rahmen einer Wohnungssuche werden häufig eine Vielzahl personenenbezogener Daten abgefragt und von den Wohnungssuchenden angegeben. Nun wurde bekannt, dass in Interessenten- und Suchformularen einiger großer Wohnungsbaugesellschaften personenbezogene Daten in erheblichem Umfang abgefragt und sodann unverschlüsselt übertragen wurden.

Die unverschlüsselte Übertragung via Internet stellt eine erhebliche Sicherheitslücke dar, die nun bei den betroffenen Unternehmen geschlossen werden muss.

Generell sollten Unternehmen, die die Kontaktaufnahme und Angabe personenbezogener Daten mittels eines Formulares auf ihrer Webseite ermöglichen stets auf eine ausreichende Verschlüsselung bei der Übertragung dieser Daten achten.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , ,

Big Auto is watching you

2. Juni 2016

Das eigene Auto ist für viele Menschen nicht nur ein Fortbewegungsmittel sondern ein wichtiger privater Raum. Hier kann man (relativ) ungestört Musik hören, lauthals mitsingen, fluchen oder auch ganz zivilisiert telefonieren (natürlich nur mit Freisprechanlage).

Doch dieser Raum ist inzwischen oft weniger privat als man denken möchte. Je moderner das Auto ist, dester mehr Sensoren, Computerchips und Datenverbindungen enthält es. Oder anders ausgedrückt: Je moderner das Auto ist, desto eher überwacht es seine(n) Fahrer(in).

Dass diese Daten nicht nur “einfach so” gesammelt sondern vielmehr an den jeweiligen Hersteller übertragen und von diesem ausgewertet werden, hat nun der ADAC in einer Untersuchung deutlich gemacht. Wie der Bayrische Rundfunkt berichtet, hat der ADAC dabei etliche Details offen gelegt, die bis dahin nicht bekannt waren.

So werden u.a. nicht nur technische Informationen automatisch an den Hersteller übertragen, sondern auch, wie oft der Fahrer eine CD oder einen USB Stick in die Multimedia-Anlage steckt, wie viele Fahrer das Auto nutzen oder ob der Fahrer eher sportlich oder entspannt fährt. Diese Informationen befriedigen nicht nur die Neugier des Herstellers, sondern bieten sich selbstverständlich auch zum Verkauf an. Eine Versicherung könnte im Kulanzfall durchaus an dem Fahrstil des Fahrers interessiert ein.

Problematisch ist jedoch nicht nur die Sammlung und Übertragung der Daten an sich, sondern auch das Unwissen vieler Nutzer. Zwar wiesen nach Berichten der tagesschau die Hersteller Daimler und BMW darauf hin, dass der Fahrer über die Betriebsanleitung informiert würde und die Dienste wahlweise deaktivieren könne. Gleichwohl machen die Autohersteller in der Regel ein Geheimnis darum, welche Informationen zu welchen Zwecken gesammelt werden. Und auch wenn womöglich Angaben in der Betriebsanleitung stehen, darf vermutet werden, dass die wenigsten Autofahrer aus diesen Angaben Klarheit über die Datensammlung gewinnen.

 

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , ,

FCC verabschiedet “Open Internet” – Regelwerk

19. Mai 2014

Am 15.05. hat die US-Regulierungsbehörde (Federal Communications Commission, FCC) ihren umstrittenen Vorschlag für ein Regelwerk zur Netzneutralität offiziell verabschiedet. Mit einem äußerst knappen Ergebnis von drei zu zwei Stimmen nahm das Gremium den vom demokratischen Vorsitzenden Tom Wheeler unterstützten Vorschlag an. Die republikanischen Vertreter in der Kommission stimmten gegen den Vorschlag.

Die FCC will mit diesem Regelwerk Netzbetreibern die Möglichkeit geben, bestimmten Anwendungen gegen Entgelt höhere Leitungskapazitäten und Übertragungsqualitäten zu garantieren. Damit entsteht praktisch eine “Überholspur im Netz” gegen Bezahlung.

Für die Kritiker, darunter namhafte Unternehmen wie Google, Facebook und Microsoft sowie zahlreiche Netzaktvisten, weicht die FCC das Prinzip der Netzneutralität auf, nach dem alle Datenpakete gleich behandelt werden müssen. Sie sehen in der Umsetzung der Pläne den Einstieg in ein Internet für Arme und Reiche.

Der Auseinandersetzung liegt ein grundlegender Konflikt zugrunde, es geht um den Transport aller Daten im Internet unabhängig von Quelle, Ziel oder Dienst: Zum anderen wird ein egalitäres Netz gefordert, in dem unterschiedliche Dienstklassen nicht zugelassen sind. Dies bedeutet, dass der Kunde keine Möglichkeit hat, für Übertragungen eine bestimmte Dienstgüte (Quality of Service, kurz QoS) zugesichert zu bekommen. Dagegen lehnen viele Betreiber von Telekommunikationsnetzen die neutrale Datenübertragung ab und wollen auf ihren Netzen Daten in unterschiedlicher Qualität übertragen. Sie machen geltend, die Netzwerkverwaltung sei eine effizientere Möglichkeit, um einen Datenstau zu verhindern und um wichtige Daten mit einer garantierten Übertragungsqualität zu übertragen.

Mit der Abstimmung vom Donnerstag ist das Vorhaben der FCC aber noch nicht endgültig entscheiden. Zunächst nimmt die Behörde bis Ende Juli noch Stellungnahmen von Betroffenen an, bis Mitte September ist Zeit für Antworten Erst mit einer letzten Abstimmung der Kommission wird das Regelwerk gültig.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , ,