Schlagwort: heterologe Insemination

OLG Hamm: Auskunftspflicht eines Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe Insemination

14. Februar 2013

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 06.02.2013 entschieden, dass ein durch heterologe Insemination gezeugtes Kind vom behandelnden Arzt Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen kann (Az. I-14 U 7/12).

Das Interesse der Klägerin, die durch eine anonyme Samenspende gezeugt wurde und den Namen ihres biologischen Vaters erfahren wollte, sei höher zu bewerten als die Interessen des beklagten Arztes und des Samenspenders an einer Geheimhaltung der Spenderdaten. Geheimhaltungsinteressen der Mutter und des gesetzlichen Vaters seien nicht zu berücksichtigen, weil sie mit der Auskunftserteilung an die Klägerin einverstanden seien. Zu dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Recht auf Menschenwürde der Klägerin gehöre ein autonomer Bereich privater Lebensgestaltung, in dem sie ihre Persönlichkeit entwickeln und wahren könne. Um ihre Persönlichkeit verstehen und entfalten zu können, müsse die Klägerin die für diese konstitutiven Faktoren kennen. Hierzu zähle auch ihre Abstammung.

Unklar ist derzeit, ob die Klägerin die begehrten Daten tatsächlich erhalten wird. Der Beklagte hat vorgetragen, die Daten gemäß den damals geltenden Aufbewahrungsfristen gelöscht zu haben.