Schlagwort: Klarnamenpflicht

CDU-Landtagsfraktion fordert Datenschutzaufklärung in Schulen

28. Februar 2013

Welchen Stellenwert das Thema Datenschutz gerade auch für junge Menschen hat, vergegenwärtigt sich meist erst dann, wenn man sich das soziale Verhalten der gerade schulpflichtigen Generation betrachtet. Längst haben Facebook, WhatsApp & Co. die “analogen” Freundschaftsbücher und Briefkontakte abgelöst. Was vor wenigen Jahren noch als Denunziation von Mitschülern mit Edding an die Wand der Sportumkleide geschmiert wurde und dort nur wenige Betrachter fand, findet sich heute auf Pinnwänden in sozialen Netzwerken wieder und wird schlagartig einer breiten Masse bekannt, ohne, dass ein wütender Hausmeister den Verantwortlichen mit Scheuermittel dazu bringen kann, es endgültig zu löschen.

Wohl gerade das Verständnis dafür, dass Datenschutz keine Thematik ist, die erst mit dem Eintritt in das Alter von Onlinebanking oder Kreditkartennummern relevant wird, dürften den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion aus Baden-Württemberg, Peter Hauk, und den netzpolitischen Sprecher der Fraktion, Andreas Deuschle, dazu veranlasst haben, die aktuelle grün-rote Landesregierung dazu aufzufordern, die Themen soziale Medien, Datenschutz, Medienkunde und Medienkompetenz verstärkt in das Schulfach “Informatik” einzubinden. Ziel des Vorstoßes ist es laut einem Bericht von Heise, Eltern und Jugendliche für die Thematik zu sensibilisieren. Datenschutz sei grundsätzlich ein zunehmend an Bedeutung gewinnendes Thema. Gerade im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung seien jedoch klare Grenzen zu ziehen. Die häufig diskutierte Notwendigkeit eines Klarnamenzwangs in sozialen Netzwerken lehnten sie jedoch ab. Vielmehr sei erstrebenswert, die Möglichkeit der endgültigen Löschung von veröffentlichten Daten in diesen zu gewährleisten und die allgemeinen Geschäftsbedingungen transparenter auszugestalten.

VG Schleswig: “Freifahrtschein” für Facebook bezüglich Klarnamenpflicht

15. Februar 2013

Das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig hat nach einer Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit zwei Beschlüssen (Az. 8 B 61/12, 8 B 60/12) vom 14.02.2013 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Facebook Inc./USA und der Facebook Ireland Ltd. gegen das ULD wegen der von Facebook durchgesetzten Klarnamenpflicht entschieden, dass ausschließliche Niederlassung von Facebook in Europa die Facebook Ltd. in Irland sei, weswegen auch in Deutschland nur irisches Datenschutzrecht Anwendung finde. Die Anordnungen des ULD auf Entsperrung von Facebook-Konten solcher Personen in Schleswig-Holstein, die ausschließlich und alleine wegen der Nichtangabe oder nicht vollständiger Angabe von Echtdaten bei der Registrierung gesperrt worden sind, seien vom VG zurückgewiesen worden. Die Klarnamenpflicht stünde zwar unzweifelhaft im Widerspruch zu § 13 Abs. 6 Telemediengesetz, jedoch existiere im irischen Recht  kein expliziter Anspruch auf anonyme oder pseudonyme Nutzung von Telemedien.

“Die Entscheidungen sind mehr als verblüffend und gehen in der Argumentation über das Vorbringen von Facebook hinaus, dass die Nichtanwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechtes damit begründete, Facebook Inc. in den USA sei nur der Auftragsdatenverarbeiter der Facebook Ireland Ltd. Sie sind in sich widersprüchlich, wenn sei die fehlende rechtliche Relevanz von Facebook Germany damit erklären, dass dort keine Daten verarbeitet würden, zugleich aber das Unternehmen in Irland für zuständig erklären, obwohl dort auch keine Daten verarbeitet werden.”, kommentierte der Leiter des ULD Weichert die Beschlüsse. Diese hätten zur Folge, dass eine One-Stop-Shop-Regelung, wie sie in einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung kombiniert mit einem ausgeklügelten Kooperationssystem der Aufsichtsbehörden geplant ist, für die IT-Unternehmen überflüssig wäre. Er käme also nur darauf an, die Konzernstruktur so zu gestalten, wie es Facebook tut , also eine Niederlassung in einem EU-Staat mit niedrigem Datenschutzniveau für zuständig zu erklären. Dies sei nicht die Regelungsabsicht der Europäischen Union.

Das ULD werde gegen die Beschlüsse des VG Schleswig Beschwerde einlegen.

 

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China: Regelung zur Klarnamenpflicht in Microbloggs angestrebt

22. Juni 2012

Während das Thema “Datenschutz” in Europa an Wichtigkeit weiter stark zunimmt und so etwa bei der CeBit 2012 schon als Leitthema, noch vor neuen Technologien, ausgegeben wurde, entwickelt sich dieses Thema in China gegenläufig. Die chinesische Regierung, von der unabhängigen Organisation zur Wahrung der Pressefreiheit “Reporters without Borders” ohnehin schon im Rahmen des “World Day against Cyber Censorship 2012” als ein “Feind des Internets” deklariert, versucht nach einer Meldung der Financial Times Deutschland mit neuen Vorschriften die Durchsetzung der Klarnamenpflicht zu erreichen. Ziel sei es, auch Autoren in Microbloggs dazu zu verpflichten, bei der Registrierung ihren vollständigen Klarnamen anzugeben. Dies soll nach Ansicht der Regierung zum Schutz der inneren Sicherheit beitragen, berge jedoch aus europäischer Sicht offensichtlich die Gefahr, dass eine freie Meinungsäußerung aus Angst vor staatlicher Verfolgung unterlassen wird. Faktische Auswirkungen hingegen seien nur vermindert zu befürchten. Die technische Infrastruktur, etwa durch das auf dem Prinzip es Onion-Routings basiernde Anonymitätsnetzwerk TOR , ermögliche selbst chinesischen Regierungskritikern ihre Meinung zensurfrei und anonym im Internet zu verbreiten.