Sieht der Koalitionsvertrag Massen-Gentests vor?
Als Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen der CDU/CSU und der SPD soll sich die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden auch auf ähnliche DNA-Muster zu den am Tatort gefundenen DNA-Spuren richten. Bisher war dies nur bei übereinstimmenden DNA-Spuren zulässig.
Konsequenz der Änderung wäre es, dass auch Verwandte eines Täters an einem Massen-Gentest teilnehmen müssten; darüber hinaus bestehe nach Ansicht der Forscher sogar die Möglichkeit, dass auch Nicht-Verwandte aufgrund ähnlichen DNA-Musters sich einem Gentest unterziehen müssten.