Neues Gesetz in den USA: Arbeitnehmer müssen Gentests vorlegen
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet wurde in den USA, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ein neues Gesetz zu Gentests auf den Weg gebracht. Laut dieses Gesetzes müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber Gentests vorlegen.
Die Gentests beruhen nicht auf einer freiwilligen Basis, denn den Unternehmen ist es zukünftig gestattet Gentests einzufordern. Die Arbeitnehmer müssen also einen Gentest durchführen lassen und die Ergebnisse offen legen. Hierin liegt ein starker Eingriff in die Privatsphäre, da “Gentests freiwillig sein sollten und vor allem kein Zwang bestehen darf die Ergebnisse zu veröffentlichen”, European Society of Human Genetics (ESHG).
Nicht nur amerikanische Gentechniker sind von dem Gesetz entsetzt. Auch europäische Wissenschaftler äußerten ihre Befürchtungen, weil Neuerungen im Bereich der Bioethik irgendwann von den USA nach Europa kommen und damit auch hier die Gefahr eines solchen Eingriffs besteht. Ob im europäischen Raum tatsächlich ein solcher Vorstoß geplant ist, ist nicht bekannt und wenn muss ein solches Gesetz auch erst mal verabschiedet werden und der rechtlichen Prüfung durch die obersten Gerichte standhalten. Somit besteht, vorerst jedenfalls, hier keine Gefahr.
Noch im Jahr 2008 wurde in den USA ein Gesetz beschlossen, dass genau solche Gentests verboten hat.
Jedoch lässt sich das Interesse der Unternehmen an einer solchen Untersuchung nicht von der Hand weisen. Die Unternehmen können genetische Informationen in Erfahrung bringen und aufgrund dieser über ihre Arbeitnehmer entscheiden. Ein risikobelasteter Arbeitnehmer kann für das Unternehmen im Krankheitsfall höhere Kosten bedeuten. Für die Arbeitgeber ist es demnach nur logisch, dass sie Konsequenzen aus den Ergebnissen ziehen. Diese könnten zum Beispiel auch eine Nicht-Verlängerung des Arbeitsvertrages sein oder eine Nichteinstellung. Jedoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das bloße Risiko einer Erkrankung noch keine Gewissheit auf einen späteren Ausbruch der Krankheit darstellt. Was aber feststeht ist der Eingriff in die Privatsphäre.