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Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern

16. Juni 2020

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Heinz Müller hat am 16.06.2020 seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 veröffentlicht.

Das Arbeitsvolumen der Behörde sei im Vergleich zu 2018 gestiegen. Insgesamt hat der Landesbauftragte 82 Mal von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine aufsichtsrechtliche Maßnahme zu verhängen. Am häufigsten wurde eine Warnung ausgesprochen, als am wirksamsten hat sich aber die Androhung von Zwangsgeldern erwiesen. Im Zusammenhang mit der Nutzung von polizeilichen Informationssystemen für private Zwecke wurden 16 Bußgeldverfahren gegen Polizeibeamte eröffnet. Die Anzahl der gemeldeten Datenpannen (108) ist im Vergleich zu 2018 fast konstant geblieben. Die geringe Zahl der anlassunabhängig durchgeführten Prüfungen (3) begründet Müller damit, dass Personal fehlt und fordert mehr Mittel für seine Behörde.

Insgesamt gingen 2019 533 Eingaben und Beschwerden bei der Behörde ein. Ein Großteil bezog sich auf die Nichtbeachtung der Betroffenenrechte. Auch zu Videoüberwachungsanlagen und Videokameras im privaten und nachbarschaftlichen Bereich gingen häufig Beschwerden beim Landesbeauftragten ein.

Darüber hinaus stellt der Landesbeauftragte im Tätigkeitsbericht seine Arbeit bei der Datenschutzkonferenz im IT-Planungsrat vor und das Gemeinschaftsprojekt Medienscouts MV, bei dem Jugendlichen und Kindern Risiken der „digitalen Welt“ aufgezeigt werden. Im Bericht wird außerdem Bezug auf das Informationsportal „Neutrale Schule“ des Landesverbandes der AfD und die Untersagung des Betriebs der Website durch den Landesbeauftragten Bezug genommen. Auch die umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) sei ein wichtiges Thema in 2019 gewesen.