Schlagwort: Minderjährige

Wunschzetteltradition auf dem Weihnachtsmarkt in Roth endet

19. November 2018

In der fränkischen Stadt Roth haben jahrelang über 4.000 Kinder ihre Wünsche an einen Christbaum gehängt. Nun soll mit dieser Tradition aus Datenschutzgründen gebrochen werden. Das Problem dabei ist, dass bisher Name und Adresse der Kinder auf dem Wunschzettel stand, damit dieser an den “Wunscherfüller” weitergeleitet werden konnte. Hat sich beispielsweise ein Kind gewünscht, dass er mal Bürgermeister sein möchte, organisierte die Stadt einen Tag mit dem Bürgermeister von Roth.

Aufgrund der DSGVO müssten dafür nun Einwilligung von den Eltern eingeholt werden. Gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 2 DSGVO heißt es nämlich: “Hat das Kind noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, sofern und soweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird.”

Dieser bürokratische Aufwand und die Gefahr vor Bußgeldern hielt die Stadt davon ab die Tradition weiterzuführen. Nach Angaben der Stadt wird jedoch nach einem anderen Weg gesucht die Wünsche und die “Wunscherfüller” zusammen zu bringen. Die Wunschzettelaktion sei ein Herzstück der zahlreichen Aktionen auf dem Weihnachtsmarkt.

Schwere Datenschutzpanne beim Online-Dienst von Panini

2. Juli 2018

Einem Bericht des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel” nach hat der italienische Sammelalbenhersteller Panini mit erheblichen Sicherheitsproblemen zu kämpfen: Für Unbefugte bestand die Möglichkeit der Kenntnisnahme von personenbezogenen Daten anderer Kunden.

“Mypanini” ist ein Serviceangebot des Unternehmens, welches die Herstellung und Zusendung personalisierter Klebebildchen beinhaltet. Die Fotos, welche Kunden für ihre Sammelbilder vorsehen, werden über den eigenen Konterfei hochgeladen. Bis vor kurzem war es eingeloggten Nutzern möglich, hochgeladene Bilder und personenbezogene Daten anderer Kunden einzusehen. Zu den personenbezogenen Daten der Betroffenen zählten neben dem (oftmals eigenen) Foto regelmäßig der volle Name, das Geburtsdatum sowie der Wohnort des Nutzers.

Auch wenn Giorgio Aravecchia, Paninis Direktor für Neue Medien, bereits erklärte, dass die Datenpanne umgehend durch ein Sicherheitsupdate behoben wurde, ist der Vorfall als gravierend einzustufen: Auf den für Unbefugte einsehbaren Bildern waren oftmals Kinder abgebildet, teilweise mit nacktem Oberkörper und/oder im privaten Umfeld.

Es liegt nun an Panini einen dsgvo-konformen Umgang mit den personenbezogenen Nutzerdaten sicherzustellen und in diesem Zusammenhang die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um solche Datenschutzpannen präventiv auszuschließen.

 

VZBV kämpft gegen mangelhaften Datenschutz auf Websites für Kinder

19. November 2012

Auf über der Hälfte der begutachteten Websites stellte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Verstöße gegen Datenschutzgesetze oder das Telemediengesetz fest, meldet heise.de über einen Bericht des Spiegels. Gegen die Betreiber seien Unterlassungsverfahren eingeleitet worden, so der Spiegel.  Bemängelt wurde in erster Linie, dass die Kinder über die Spiele auf Websites von Unternehmen umgeleitet werden oder Quiz-Angebote dazu dienen, die Handy-Nummern zu erschleichen. Angebote mit kostenpflichtigen Abonnements seien die Folge. Außerdem würde der redaktionelle Inhalt nicht deutlich genug von der Werbung getrennt.

Gerd Billen, Vorstand des VZBV, wird vom Spiegel mit den Worten zitiert, dass es „schon erschreckend“ sei, „wie hemmungslos manche Anbieter die Unerfahrenheit von Kindern für Geschäfte ausnutzen“.  Die Verbraucherschützer fordern, dass Werbung zur Refinanzierung der Angebote „mit Augenmaß“ eingesetzt werde. Damit kommt der VZBV zum gleichen Ergebnis wie bei der letzten Prüfung von Kinder-Websites im Jahr 2010. Schon damals wurden aus ähnlichen Gründen zahlreiche Abmahnung verschickt.