BSI empfiehlt nicht mehr den regelmäßigen Wechsel von Passwörtern
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist von seiner bisherigen Empfehlung abgerückt, wonach Passwörter in regelmäßigen Abständen gewechselt werden sollten. Eine entsprechende Empfehlung fehlt in dem IT-Grundschutz-Kompendium Edition 2020 des BSI.
Mit dem IT-Grundschutz-Kompendium veröffentlicht das BSI im Februar jeden Jahres seine wesentlichen Empfehlungen zum IT-Grundschutz. Der IT-Grundschutz soll Unternehmen eine Empfehlung zur Identifizierung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen in der Informationstechnik an die Hand geben. Bisher empfahl das BSI stets, in der Informationstechnik genutzte Passwörter in regelmäßigen Abständen zu ändern. Nur auf diese Weise sei die Entschlüsselung von Passwörtern zu verhindern und somit ein hinreichender Schutz der Systeme gewährleistet.
Von dieser Empfehlung ist das BSI nun abgerückt. Der Wechsel eines Passworts sei nur dann zwingend erforderlich, “wenn es unautorisierten Personen bekannt geworden ist oder der Verdacht dazu besteht” (IT-Grundschutz-Kompendium: ORP.4.A8 Regelung des Passwortgebrauchs). Die weiteren Vorgaben beschränken sich darauf, dass eine Mehrfachverwendung von Passwörtern zu unterbleiben hat, genutzte Passwörter geheimzuhalten (insbesondere ist eine schriftliche Fixierung nur für Notfälle erlaubt und dann eine sichere Aufbewahrung erforderlich) und nur hinreichend sichere, ausschließlich dem Nutzer bekannte Passwörter zu nutzen sind.
Unternehmensinterne Regelungen zum IT-Grundschutz können nun in Zukunft auch dann entsprechend dieser Maßgaben angepasst werden, wenn sie nach den Bestimmungen des BSI zertifiziert werden sollen. Aber auch ohne ein solches Zertifizierungsvorhaben empfiehlt sich die Änderung entsprechender Regelungen und die Sensibilisierung der Beschäftigten: Datenschützer weisen seit Jahren darauf hin, dass das regelmäßige Auswechseln von Passwörtern mehr Risiken als Nutzen birgt.