Sächsischer Landesdatenschutzbeauftragter zur Dresdner Datenschutzaffäre
Der Sächsische Landesdatenschutzbeauftragte hat in einem Bericht zu der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage und anderen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung, die von Ermittlungsbehörden in Dresden im Februar dieses Jahres durchgeführt wurden, kritisch Stellung bezogen. Seiner Ansicht nach ist die Funkzellenabfrage der SoKO 19/2 über “das Ziel hinausgeschossen”. Zwar sei ein Konzept zur Reduzierung der Daten auf das für die Strafverfolgung erforderliche Maß vorhanden gewesen, eine über die zeitliche und örtliche Beschränkung hinausgehende Prüfung der Verhältnismäßigkeit sei jedoch ausgeblieben. Die Funkzellenabfragen des LKA Sachsen wiederum sollen “weit über das Ziel” hinaus gegangen sein, da die zeitlichen und örtlichen Ausmaße unangemessen gewesen seien und überdies auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie ein Konzept zur Reduzierung der Daten auf das erforderliche Maß gänzlich verzichtet worden sei. Daher hat der Sächsische Landesdatenschutzbeauftragte die Polizeidirektion Dresden, das Landeskriminalamt sowie die Staatsanwaltschaft Dresden jeweils nach § 29 SächsDSG beanstandet.