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Datenpanne bei Samsung

27. Februar 2020

Am 20. Februar erhielten zahlreiche Nutzer auf der ganzen Welt eine unbekannte Nachricht mit dem Inhalt „1 1“ durch „Find My Mobile“ von Samsung. Nun wurde bekannt, dass es sich dabei um einen Datenpanne bei Samsung handelte.

Aufgeschreckt durch die Find My Mobile-Push Mitteilung wollten die Nutzer sich in ihr Samsung-Konto einloggen, um dort das Passwort zu ändern und bekamen dabei Einsicht in fremde Konten. So konnten Nutzer des Samsung-Dienstes „Find My Mobile“ die eigentlich geschützten Daten fremder Nutzer einsehen. Telefonnummern, E-Mails, Lieferadressen, letzte Bestellungen und sogar die letzten 4 Ziffern der Kreditkarten waren sichtbar.

Laut Samsung handelte es sich dabei um Server-Probleme und die Mitteilung wurde versehentlich an eine begrenzte Anzahl von Galaxy Nutzern gesendet. Eine Sprecherin des Unternehmens erklärte: „Ein technischer Fehler führte dazu, dass eine kleine Anzahl von Benutzern auf die Details eines anderen Benutzers zugreifen konnte. Sobald wir von dem Vorfall erfuhren, wurde die Möglichkeit, sich auf der Website anzumelden, entfernt, bis das Problem behoben wurde.“ Sie fügte hinzu: „Wir werden die von dem Problem betroffenen Personen mit weiteren Einzelheiten kontaktieren.“

Wie groß die Anzahl der „kleinen Anzahl von Benutzern“ war, ist noch unklar. Interessant ist, dass Nutzer, welche den Dienst deaktiviert hatten, die Nachricht ebenfalls erhielten.

Kategorien: Allgemein · DSGVO
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Die Verbraucherzentrale und das Smart-TV

16. Juni 2016

Wie die Verbraucherzentrale NRW mitgeteilt hat, hat das Landgericht Frankfurt ihrer Klage gegen die Samsung Electronics GmbG statt gegeben.

Grund waren die Datenschutzbestimmungen des Smart-TVs von Samsung, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale und des Landgerichts intransparent sind und nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Konkret heißt es: “Datenschutzbestimmungen, die auf 56 Bildschirmseiten eines Smart-TV im Fließtext ohne Verwendung von Abschnitten und Überschriften dargestellt werden, sind wegen ihrer Länge und Unübersichtlichkeit intransparent und keine geeignete Grundlage für eine Einwilligung in die Datenerhebung und -verwendung.”

Darüber hinaus hat das Gericht (das die 56 Smart-TV-großen Seiten ja auch lesen musste), einzelne Klauseln beanstandet, insbesondere die verwendete Einwilligungsklausel, die nach Ansicht des Gerichts nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.

Damit hat die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich von der Änderung des Unterlassungsklagegesetzes Gebrauch gemacht, wonach neuerdings auch Verbraucherzentralen Datenschutzverstöße mahnen und ahnden dürfen.

Samsung verbessert den Datenschutz: “High-End-Smartphones”

9. September 2013

 

Samsung soll, wie das Online-Magazin heise.de berichtet,  zukünftig die Verschlüsselungstechnik Knox nicht nur für große Unternehmen anbieten, sondern implementiert diese Verschlüsselungstechnik zukünftig nun auch auf den Android-Geräten Galaxy Note 3 und Note 10.1, das 2014 auf den Markt kommt. Die bereits auf dem Markt verfügbaren Geräte Galaxy S3, S4 und Note 2 sollen mit Knox upgedatet werden.

Zielgruppe dieser “High-End-Smartphones” sollen sicherheitsbewusste Privatpersonen und Unternehmen sein. Knox soll davor schützen, dass unsichere Apps heruntergeladen werden können. Dies betrifft vor allem private Apps und deren dazugehörigen Werbemodule, die letztendlich dazu geeignet sind, die auf dem Handy befindlichen Daten auszuspähen.