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Überblick zur umstrittenen Palantir-Software

29. Juni 2022

Seit einiger Zeit ist immer wieder die Rede von dem US-Konzern Palantir. Spätestens seitdem das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) im März entschieden hatte, zukünftig eine Analyse-Software des Konzerns zu nutzen, ist der Name wieder vermehrt zu hören gewesen. Dies liegt u.a. daran, dass der Konzern nicht ganz unumstritten ist. Alle wichtigen Informationen rund um den Palantir-Konzern und die fragliche Software präsentieren wir Ihnen hier im Überblick: 

Um was für eine Software handelt es sich und wozu wird sie eingesetzt? 

Das Analyse-Tool von Palantir beruht auf der Software Gotham. Damit sollen neben polizeilichen, auch andere behördliche Datenbanken abgefragt werden können, z. B. das Waffenregister, Einwohnermeldedaten oder das Ausländerzentralregister. Informationen aus verschiedenen Datenbanken sollen so schneller und effizienter miteinander verknüpft werden. 

Wie weit ist die Software verbreitet? 

In Hessen („Hessendata“) und Nordrhein-Westfalen („DAR“) ist die Palantir-Software bereits im Einsatz. In Bayern soll sie unter dem Begriff „VeRA“ (Verfahrensübergreifende Recherche und Analyse) starten. Da Bayern einen sogenannten „Rahmenvertrag“ abgeschlossen hat, können weitere Polizeien von Bund und Ländern ohne zusätzliche Vergabeverfahren in den Vertrag miteinsteigen. 

Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg haben bereits Interesse bekundet. Auch der Bund will sich einen Einsatz überlegen. Dies hätte zur Folge, dass die Bundespolizei und der Zoll mit der Software arbeiten könnten. 

Palantir selbst ist international gut aufgestellt und bewirbt sich in Großbritannien gerade für einen fünf-Jahres-Vertrag mit der NHS, dem staatlichen Gesundheitssystem. Für diese soll dann eine Datenbank angelegt werden, in der Gesundheitsdaten gespeichert werden. Teilweise arbeitet Palantir jetzt schon für die NHS. Auch hier äußern sich Kritiker besorgt. 

Was ist die Kritik an der Software? 

Kritisiert wird zum einen, dass Palantir durch die Software eine bedeutende Stellung im deutschen Markt einnehmen könnte mit der Folge, dass dadurch ein Abhängigkeitsverhältnis des Staates entstehen könnte. 

Die meiste Kritik kommt jedoch von der Seite der Datenschützer. Dort wird vor allem kritisiert, dass über die Software enorme Mengen an Datensätzen miteinander verbunden werden, was einen Grundrechtseingriff darstelle. Auch besteht die Befürchtung, dass die durch Palantir erhobenen, sensiblen Daten, in die USA gelangen und dort von den Geheimdiensten abgegriffen werden könnten. 

Das Unternehmen Palantir hat in seinem Heimatland, den USA, bereits für Geheimdienste und das Pentagon gearbeitet. Auch dort ist das Unternehmen umstritten. Mitgründer Peter Thiel ist Trump-Supporter, unterstützt rechte Politiker und hat in der Vergangenheit seinen Unmut über Demokratien geäußert. Palantir hat bereits Verträge mit der United States Immigration and Customs Enforcement (ICE), einer Polizei- und Zollbehörde des Ministeriums für Innere Sicherheit, abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde Palantir vorgeworfen, die ICE habe mithilfe der Software Daten über illegale Einwanderer gesammelt und diese später festgenommen und abgeschoben. 

Die jüngste Kritik an der Palantir-Software kommt von der NRW-Datenschutzbeauftragten Bettina Gayk im neuen Jahresbericht. Darin kritisiert sie, dass es für den Einsatz der Software bisher keine gesetzliche Grundlage gebe. Der Gesetzgeber müsse entscheiden, welche Straftaten schwer genug seien, um die Zweckbindung der einzelnen Datenbanken aufzuheben. Denn durch die Software würden auch Daten nicht straffällig gewordener Personen verarbeitet, z.B. die Daten von Anrufern bei der Notrufnummer 110 und von Zeugen. 

Anbieter von Fitness-Apps und Wearables durch Verbraucherschutzzentrale NRW abgemahnt

27. April 2017

Eine Uhr, die nicht nur die Zeit anzeigen, sondern auch eine App installieren kann, welche den Nutzer bei seinem täglichen Training unterstützt, Kalorien zählt, ja sogar den eigenen Schlaf kontrolliert, erscheint praktisch. Dabei ist das liebgewonnene Gerät stets dabei und sammelt fleißig Daten. Was mit diesen Daten darüber hinaus passiert, wissen jedoch die wenigsten.

Die Verbraucherschutzzentrale NRW hat Wearables und Fitness-Apps unter die Lupe genommen. Dabei wurde festgestellt, dass viele dieser „sportlichen“ Helfer sensible Daten an die Anbieter übermitteln. Darunter sollen unter anderem auch Gesundheitsdaten der Nutzer sein. Die Anbieter der überprüften Geräte und Dienste sollen ferner in ihrer Datenschutzerklärung nicht ausreichend darüber informieren, wie die erhobenen Daten verwendet werden.

In einer technischen Prüfung wurde festgestellt, dass die Nutzer kaum Kontrolle über die eigenen Daten haben. So wurden unter anderem 20 von 24 untersuchten Apps, die zum Betrieb eine Internetverbindung brauchen, die Daten nicht lokal verarbeiten, sondern auf Servern hochladen, wo die Verarbeitung stattfindet. Auch wurden bei 19 Apps Drittanbieter eingebunden und Daten weitergereicht, darunter z.B. Werbedienste.

Folgende neun Anbieter hat die Verbraucherschutzzentrale wegen verschiedener Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen abgemahnt: Apple, Garmin, Fitbit, Jawbone, Polar, Runtastic, Striiv, UnderArmour (MyFitnessPal), Withings.

Drei der neun Anbieter sollen die Datenschutzerklärung nur auf englischer Sprache bereitstellen. Nur zwei sollen darüber informieren, dass es sich bei Gesundheitsdaten um besonders sensible Daten handelt. Lediglich einer der Anbieter soll eine separate Einwilligung über die Verwendung von Gesundheitsdaten einholen.

Als kritisch sieht die Verbraucherschutzzentrale, dass sich sechs der Anbieter die Möglichkeit eingeräumt haben die Datenschutzerklärungen jederzeit zu ändern, ohne den Nutzer aktiv über die Änderung zu informieren. Auch sollen sich fünf der neun Anbieter offen halten, im Falle einer Übernahme oder Fusion, die gesammelten Nutzerdaten weiterzugeben.

 

Die Verbraucherzentrale und das Smart-TV

16. Juni 2016

Wie die Verbraucherzentrale NRW mitgeteilt hat, hat das Landgericht Frankfurt ihrer Klage gegen die Samsung Electronics GmbG statt gegeben.

Grund waren die Datenschutzbestimmungen des Smart-TVs von Samsung, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale und des Landgerichts intransparent sind und nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Konkret heißt es: “Datenschutzbestimmungen, die auf 56 Bildschirmseiten eines Smart-TV im Fließtext ohne Verwendung von Abschnitten und Überschriften dargestellt werden, sind wegen ihrer Länge und Unübersichtlichkeit intransparent und keine geeignete Grundlage für eine Einwilligung in die Datenerhebung und -verwendung.”

Darüber hinaus hat das Gericht (das die 56 Smart-TV-großen Seiten ja auch lesen musste), einzelne Klauseln beanstandet, insbesondere die verwendete Einwilligungsklausel, die nach Ansicht des Gerichts nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.

Damit hat die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich von der Änderung des Unterlassungsklagegesetzes Gebrauch gemacht, wonach neuerdings auch Verbraucherzentralen Datenschutzverstöße mahnen und ahnden dürfen.