Schlagwort: sensible Daten

Mangel an Verschlüsselungstechniken in mittelständischen Unternehmen

27. Februar 2018

In einem Unternehmen gibt es zahlreiche sensible Daten, die jeden Tag verarbeitet werden. Sei es in Form von Speichern von sensiblen Daten oder im Versenden dieser an Vertragspartner.

Dennoch ergab eine Umfrage des Bundeswirtschaftsministeriums, dass ein Viertel der mittelständischen Unternehmen keine Verschlüsselungstechniken bei ihren Verarbeitungstätigkeiten anwenden. Bei Großunternehmen sind es lediglich 10 %, die es mit der Verschlüsselung nicht ganz so genau nehmen.

Es zeichnen sich auch erhebliche Branchenunterschiede ab. IT- und Telekommunikationsunternehmen speichern und tauschen mit Dritten nur verschlüsselt Daten aus. In der Autobranche sind es beispielsweise jedoch nur zwei Drittel, die verschlüsselt arbeiten.

Als Grund werden technischer und finanzieller Aufwand genannt sowie Komforteinbußen täglicher Arbeit.

„Informationen in einer unverschlüsselten E-Mail sind etwa genauso geschützt wie die auf einer Postkarte“, sagte Brigitte Zypries (SPD), die geschäftsführende Bundeswirtschaftsministerin.

Aus diesem Grund entwickelte das Bundeswirtschaftsministerium auch einen Kompass für Unternehmen, wie man am besten Daten verschlüsseln kann.

Bose Connect – Hört die App mit?

21. April 2017

Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters sieht sich der Hersteller von Audioartikeln Bose wegen seiner kostenlosen App “Bose Connect” in den USA mit einer Klage konfrontiert. Im Mittelpunkt der Klage steht der Vorwurf, dass Bose über diese App unerlaubt zahlreiche Informationen über seine Nutzer sammlt. Mit Hilfe der App soll Bose Informationen darüber gesammelt haben, welche Musik, Podcasts oder sonstigen Medieninformationen sich der Nutzer anhört. In der Klage wird weiterhin angeführt, dass Bose die so erstellten Kundenprofile auch mit dritten Unternehmen geteilt habt.

Zwar ist die Nutzung der Produkte von Bose nicht zwingend an die Nutzung der App Bose Connect gekoppelt. Viele Zusatzfunktionen und Optimierungsmöglichkeiten lassen sich aber nur nach dem Download dieser App nutzen. Über die bei der Verwendung der App gesammelten Nutzungsinformationen lassen sich dann auch weitere Rückschlüsse über den Kunden ziehen. Zur Veranschaulichung können hierfür beispielsweise Podcasts oder Radiosender mit politischen oder religiösen Hintergründen angeführt werden. Informationen über die Nutzung solcher Medien sind dazu geeignet, einen intimen Blick auf die politischen oder religiösen Ansichten und somit auf die Persönlichkeit der jeweiligen Person zu offenbaren.

Inwiefern die in der Klage erhobenen Vorwürfe gegen Bose durch die Nutzung der App zutreffen, ist bis jetzt noch nicht geklärt. Bose selbst hat sich hierzu noch nicht geäußert.

Deutscher Mieterbund kritisiert Datenschutz bei der Wohnungssuche

19. April 2017

Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat auf seiner Internetpräsenz einen Artikel veröffentlicht, in dem er den Datenschutz bei der Wohnungssuche bemängelt. Kritisiert wird, dass Wohnungssuchende, gerade in Gebieten mit knappem Wohnraum, aufgefordert werden, sensible Daten preiszugeben. Diese Praxis verstoße gegen den Datenschutz. Grund für dieses Urteil war dem Deutschen Mieterbund zufolge eine Untersuchung des Landesbeauftragten für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen (LDI). Demnach hat es bei allen 40 geprüften Immobilienmaklern und Wohnungsverwaltungen datenschutzrechtliche Beanstandungen gegebe. Nach Angaben der Datenschutzbeauftragten Helga Block würden so unter anderem Personalausweise kopiert, nach früheren Wohnsitzen gefragt und eine Vorlage der Schufa, die Informationen für Kredite sammelt, angefordert. Hinzukämen unzulässige Fragen zum Beruf oder zum Familienstand. Den Wohnungssuchenden bliebe allerdings aufgrund des knappen Wohnraums in Großststädten und Ballungsräumen keine andere Wahl als den Forderungen nachzukommen.

Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bedenken fordert Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Konsequenzen. “Wir begrüßen die Aktion des nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten. Jetzt müssen bundesweit Konsequenzen aus dieser Untersuchung gezogen werden. Die Angebote von Maklern, Verwaltern und Vermietern, insbesondere auch der Online-Portale, müssen kontrolliert werden. […]”.

Schließlich ist dem Artikel des DMB eine Liste mit den wichtigsten Punkten, die geändert werden sollen, angefügt:

  • Die Mieterselbstauskunft muss ein Interessent erst ausfüllen, wenn nach erfolgter Wohnungsbesichtigung ernsthaftes Interesse an der Wohnung besteht.
  • Kontaktdaten aus vorangegangenen Mieterverhältnissen dürfen nicht abgefragt werden.
  • Fragen zum Familienstand, zum Geburtstag sowie zum Verwandtschaftsverhältnis der zum Haushalt gehörenden Kinder und sonstigen Angehörige sind nicht erforderlich und unzulässig.
  • Fragen nach der Dauer der beruflichen Beschäftigung sind unzulässig.
  • Die undifferenzierte Forderung nach Vorlage einer “Schufa-Auskunft” oder “Schufa-Selbstauskunft” oder einer ähnlichen Bonitätsauskunft ist unzulässig. Erst wenn der Abschluss des Mietvertrages unmittelbar bevorsteht, dürfen Bonitätsauskünfte bei Auskunfteien erfragt und die Vorlage einer Bonitätsauskunft verlangt werden.
  • Eine Kopie des Personalausweises darf ebenfalls nicht gefördert werden.

 

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