Schlagwort: Spitzensport

Potentieller Datenskandal in der Fußball Bundesliga

4. Juni 2019

Personenbezogene Daten existieren mittlerweile in allen Facetten sowie Bereichen des (Spitzen-)Sports und sind von herausragender Bedeutung. Dies gilt auch für den Profifußball.

In diesem ist es ausweislich eines Medienberichtes zu einem unbefugten Zugriff auf die Scouting-Datenbank des RB Leipzig gekommen. Hierbei hätten Mitarbeiter des Vereins Eintracht Frankfurt über 5.600 Mal auf die Daten zugegriffen. Aus diesem Grund hätte die Verwalterin der Daten, ISB – International Soccer Bank, Klage beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht.

Aus datenschutzrechtlicher Perspektive ist dies aus mehreren Gesichtspunkten relevant. Einerseits besteht für die handelnden Personen das Risiko etwaiger Strafbarkeit (vgl. etwa 202a des Strafgesetzbuchs), andererseits können im Falle unzureichender Sicherung personenbezogener Daten oder eines unzureichenden Datenschutz-Managements Bußgelder ausgesprochen werden.

Datenschutz im (Spitzen-) Sport

24. April 2019

Spätestens seit das IOC den Beitrag der Whistleblowerin Julia Stepanowa zum Anti-Doping-Kampf offiziell begrüßt, ihr aber dennoch die Starterlaubnis verweigert hat, ist die Bedeutung von Datenschutz auch im Spitzensport omnipräsent. Dieser endet jedoch keinsefalls bei der Dopingprävention.

Herzfrequenz, Laufleistung (Umfang und Pace), maximale Sprintgeschwindigkeit, Laktatwerte und vieles mehr. Derartige Werte bestimmen mittlerweile den Trainingsalltag eines jeden (Spitzen-) Athleten. Korrelierend hierzu gibt es die Möglichkeit der Live-Analyse etwaiger Werte, Auswertung von Positionsdaten sowie sonstige Tools zur Erkennung sportlicher Leistungen und Förderung von Talenten.

In diesem Kontext wird dem Datenschutz bisweilen keinerlei, respektive wenig Bedeutung beigemessen oder aber man ist sich der Existenz einer Norm schlicht nicht bewusst.

Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten jedoch auch im Rahmen des (Spitzen-) Sports. So sind beispielsweise gewerblich datenverarbeitende Fitnesscoaches, NADA, Sportvereine oder sonstige Stellen, soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

Die Nichterfüllung datenschutzrechtlicher Normen birgt jedoch ein Haftungsrisiko für den Verantwortlichen. Basierend auf den vorangegangenen Gedanken gilt dies mithin auch für kleinere Sportvereine. Gerade diesen fehlt allerdings bisweilen das Personal zur Bewältigung der Implementierung datenschutzrechtlicher Anforderungen.

Dieses Problem sah ebenfalls exemplarisch das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht (sowie viele weitere Aufsichtsbehörden in den Bundesländern) und veröffentlichte ein Muster, in dem es die datenschutzrechtlichen Anforderungen an kleine Vereine aufzählte. Ob und welche Normen im Einzelfall einschlägig sind und wie sich diese auf den konkreten Fall auswirken, sollte im Rahmen einer Beratung eruiert werden.

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