Schlagwort: Standarddatenschutzklausel

Europäische Kommission veröffentlicht Entwurf neuer Standarddatenschutzklauseln

17. November 2020

Im Anschluss an die Veröffentlichung des Europäischen Datenschutzausschusses bezüglich neuer Empfehlungen bei Drittstaatentransfers (wir berichteten), veröffentlichte die EU-Kommission am 12. November 2020 einen Entwurf neuer Standardvertragsklauseln (SCC). Die neuen Standartvertragsklausen setzen sich dabei aus einem Kommissionsbeschluss und den konkreten Vertragsklauseln zusammen. Aufgrund der Schrems-II-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (wir berichteten) wurde es zuletzt zunehmend schwieriger, personenbezogene Daten an Drittstaaten zu übermitteln. Die neuen Klauseln sollen nun dazu beitragen, personenbezogene Daten unter Einhaltung europäischer Datenschutzstandards, sicher an Drittstaaten transferieren zu können.

Zwei neue Übertragungsarten

Die wohl wichtigste Neuerung ist die Einführung zwei neuer Übertragungsarten. Bisher gab es die Schutzklauseln lediglich für das Verhältnis Verantwortlicher-Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher-Verantwortlicher. Die neuen Klauseln decken zusätzlich das Verhältnis Auftragsverarbeiter-Auftragsverarbeiter und Auftragsverarbeiter-Verantwortlicher ab, wodurch auch Unterauftragsverhältnisse mit abgedeckt werden. Durch die neue „Docking Clause“ können nun auch Dritte zuvor geschlossenen Verträgen beitreten.

Garantien

Darüber hinaus sehen die neuen Klauseln Garantien vor. Eine Übermittlung bleibt auch weiterhin nur zulässig, wenn die nationalen Gesetze den Klauseln nicht entgegenstehen. Liegt ein rechtsverbindlicher Antrag auf Datenherausgabe einer Behörde vor, müssen Betroffene unverzüglich darüber informiert werden. Des Weiteren muss der Datenimporteur sich gegen das Zugriffsbegehren mit rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen, sofern die gesetzlichen Bestimmungen dafür vorliegen.

Ausblick

Die EU-Kommission hat dazu aufgerufen, Stellungnahmen einzureichen. Die öffentliche Konsultation läuft noch bis zum 10. Dezember 2020. Sobald die neuen Standardvertragsklauseln in Kraft treten, müssen die alten Standardvertragsklauseln innerhalb eines Jahres durch die neuen Klauseln ersetzt werden.