Schlagwort: unzulässige WLAN-Mitschnitte

HmbBfDI: Bußgeld gegen Google wegen unzulässigen WLAN-Mitschnitten

23. April 2013

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Caspar hat nach eigenen Angaben gegen Google Inc. ein Bußgeld von 145.000 Euro wegen unzulässiger WLAN-Mitschnitte verhängt. Google Inc. habe zwischen 2008 und 2010 nicht nur Straßen und Häuser für den Dienst Google Street View fotografiert, sondern zugleich WLAN in Reichweite der dabei verwendeten Fahrzeuge erfasst. Dabei seien auch Inhaltsdaten der erfassten unverschlüsselten WLAN-Anschlüsse aufgezeichnet worden. Neben dem Bußgeldbescheid habe man Google Inc. angewiesen, die unzulässig erhobenen Daten vollständig zu löschen. Der Vollzug der Löschung sei gegenüber dem HmbBfDI bereits bestätigt worden.

„Nach meiner Einschätzung handelt es sich bei dem Sachverhalt um einen der größten bislang bekannt gewordenen Datenschutzverstöße überhaupt. Google hat sich bei der Aufklärung kooperativ gezeigt und öffentlich ein Fehlverhalten eingeräumt. Das Speichern personenbezogener Daten sei nie beabsichtigt gewesen. Dass es dennoch über einen solchen Zeitraum und in dem von uns festgestellten Umfang erfolgt ist, lässt dann nur den Schluss zu, dass die firmeninternen Kontrollmechanismen in erheblicher Weise versagt haben“, kommentierte Caspar den Sachverhalt.

Google: Strafzahlung wegen unzulässiger Street-View-Mitschnitte

13. März 2013

Medienangaben zufolge wird Google den Datenskandal um seinen Dienst Street View mit einer Strafzahlung von sieben Millionen US-Dollar zum Abschluss bringen. Mit Zahlung dieser Summe gehe die Einstellung von Strafverfahren in insgesamt 38 US-Bundesstaaten einher. Diese Strafverfahren seien eingeleitet worden, nachdem Google im Jahr 2010 eingeräumt hat, dass die Kamerawagen für die interaktiven Street-View-Aufnahmen weltweit Nutzerdaten aus offen zugänglichen WLAN-Netzen (z.B. besuchte Websites oder Fragmente versendeter E-Mail) mitgeschnitten haben. Diese Datenmitschnitte seien ursprünglich unternehmens- seitig als “Versehen” bezeichnet worden, allerdings habe man aufdecken können, dass eine spezielle Software zur Aufzeichnung der Daten eingesetzt wurde.