Schlagwort: Verbraucher

Verbraucherbeschwerden über unerlaubte Telefonwerbung nehmen zu

19. Juli 2017

Wie die Rheinische Post heute mitteilt, ist die Zahl der Beschwerden von Verbrauchern, die im 1. Halbjahr 2017 bei der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonanrufe eingingen, rasant gestiegen. Seit Januar beklagten sich in nur 6 Monaten bereits über 26000 Menschen, die sich durch solche Anrufe belästigt fühlten, und damit bereits fast so viel wie im gesamten vergangenen Jahr (rund 29000).

Dabei ist das Anrufen zu Werbezwecken, ohne dass der Betroffene zuvor seine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat, unzulässig, wir berichteten.

Wie Sie sich wirksam gegen unerwünschte Werbung im Allgemeinen und unerwünschte Werbeanrufe im Besonderen zur Wehr setzen können, erklärt ein aktuelles Merkblatt des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg “Was Sie gegen unerwünschte Werbung tun können”, Stand Mai 2017).

Dieses Merkblatt geht sowohl auf Telefonwerbung sowie auf Online-Werbung wie E-Mail, Telefax, SMS, MMS, als auch auf die Offline-Werbung wie Briefpost ein und informiert auch über mögliche Gegenmaßnahmen.

Landgericht erklärt Facebook-Like-Button für unzulässig

9. März 2016

Über das Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, das über die Zulässigkeit eines Facebook-Like-Buttons entscheiden muss(te), hatten wir bereits berichtet. Es ging um die Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Bekleidungshändler Peek&Cloppenburg wegen der Einbindung des Facebook-Like-Buttons auf der Website des Unternehmens.

Der Like-Button, ein social Plug-In, leitet bei seiner Einbindung in eine Website Daten über das Surfverhalten des Besuchers  schon beim schlichten Aufrufen der Website unmittelbar an Facebook weiter, ohne dass der Besucher dies beeinflussen oder gar verhindern kann.

Wie ZEIT Online , die Süddeutsche Zeitung und die Verbraucherzentrale berichten, hat das Landgericht Düsseldorf nun der Verbraucherzentrale weitgehend Recht gegeben. Es erklärte am heutigen Mittwoch, dass Unternehmen die Besucher ihrer Websites über die Weitergabe der Daten aufklären müssen. Die Integration des Like-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, so das Gericht.

Auf der Webseite “Fashion ID” von Peek&Cloppenburg, die Anlass der Klage war, findet sich inzwischen die sog. Zwei-Klick-Lösung, bei der der Besucher das social Plug-In explizit aktivieren muss und dabei in die Datenübertragung an Facebook einwilligt. Zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit dieser Zwei-Klick-Lösung hat das Landgericht nach bisherigem Erkenntnisstand keine Stellung bezogen. Das Urteil ist (noch) nicht rechtskräftig.

Unternehmen sollten das Urteil des Landgerichts zum Anlass nehmen und ihre Websites auf social Plug-Ins und deren Einbindung überprüfen.

 

Verbraucher enttäuscht von Datenschutz

25. Juni 2012

Einer Meldung von Chip.de zufolge glauben die Verbraucher in Deutschland nicht an wirksamen Datenschutz bei Unternehmen. Eine Studie des Softwareanbieters Informatica beim Meinungsforschungshaus YouGov habe ergeben, dass am ehesten noch dem Hausarzt Vertrauen im Datenschutz geschenkt werde.

Die Umfrage im Mai 2012 unter 1000 Verbrauchern habe gezeigt, dass nur 39 Prozent der Meinung seien, ihre Daten würden ausschließlich zum bestimmten Zweck genutzt. Fast ein Drittel der Befragten war der Ansicht, ihre Daten seien bereits missbraucht worden. 36 Prozent der Teilnehmer sind sich sicher, dass bei jeder Herausgabe von personenbezogenen Daten die Gefahr bestehe, dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Vertrauenswürdig sei nach 73 Prozent der Befragten der Hausarzt, gefolgt von der Bank, denen 49 Prozent wirksamen Schutz der Daten zusprachen. Nur 13 bzw. 12 Prozent vertrauten dem Kindergarten oder der Schule der Kinder. Mit dem Vertrauen von nur sechs Prozent der Teilnehmer schnitten die Mobilfunkanbieter am schlechtesten ab.

Zugleich weist die Meldung auf eine Studie von Google hin, wonach eine Werteverschiebung erkennbar sei. Von den Befragten gaben 45 Prozent an, dass der Datenschutz beim E-Mail-Konto wichtiger sei als beim Bankkonto.