Bundestag beschließt Registermodernisierungsgesetz
Entgegen einiger Kritik hat der Deutsche Bundestag am 28. Januar 2021 das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet. Die Bundesregierung will damit den Austausch von Daten zwischen verschiedenen Behörden erleichtern. Dafür soll die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) zu einer bundesweit einheitlichen Personenkennzahl ausgeweitet werden. Diese soll es Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung erleichtern, auf Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde zuzugreifen – und damit bestenfalls Behördengänge beschleunigen. Das Gesetz wurde trotz Bedenken von Datenschützern und Opposition verabschiedet.
Stimmt der Bundesrat zu, wird künftig an rund 50 Stellen zusätzlich die Steuer-ID der Betroffenen gespeichert – etwa im Melderegister, im Führerscheinregister und im Waffenregister sowie bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen.
Deutliche Kritik äußerte unter anderem der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink. Er sehe die Probleme vor allem im Verfassungs- und Datenschutzrecht. Bereits in den 80er-Jahren habe sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Thematik befasst und erklärt, dass das Vorhaben verfassungswidrig sei. Durch die Verknüpfung der Daten, entstehe ein umfassendes Personenprofil. Es bestehe dadurch auch die Gefahr, dass nicht nur staatliche Stellen diese nutzen könnten, sondern auch private Marktteilnehmer Interesse daran bekommen könnten, so Brink.
Man erhoffe sich, durch das Gesetz Verwaltungsvorgänge vereinfachen zu können. Erlaubt sei die gegenseitige Datenabfrage jedoch nur in den Fällen, in denen die betroffene Person vorab zustimme. Des Weiteren könne jeder Bürger über einen sicheren Zugang – das sog. “Datencockpit” – selber einsehen, welche Behörden welche Daten zu ihm austauschen.
Doch neben der Kritik von Datenschutzexperten stellte sich auch die Opposition gegen das Gesetz. Wenn das Verfahren in einigen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern sollte, habe man ein Kosten- und Zeitproblem biblischen Ausmaßes, so der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Die Zustimmung des Bundesrates gilt als ungewiss.