Schlagwort: Videoüberwachung

Videoüberwachung: Apple muss Schmerzensgeld zahlen

14. August 2014

Apple hat seine Mitarbeiter illegal mit Videokameras überwacht, nun muss die Apple Retail Germany GmbH, die Apples Läden betreibt, dafür Schmerzensgeld an einen Betroffenen zahlen. Dies hatte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main bereits im November 2013 entschieden – jetzt ist das Urteil rechtskräftig (Az.: 22 Ca 9428/12).  Dem Betroffenen stehen damit 3.500 Euro zu.

Der ehemaliger Mitarbeiter aus dem Apple-Store in Hamburg, der sich im Store als “Genius” um defekte Apple-Geräte kümmerte, hatte gegen die Überwachung geklagt. Der Arbeitsplatz des Technikers befand sich im so genannten “Back of House”. An der Decke dieser hinteren Räume befanden sich kugelförmige Überwachungskameras, die auch Arbeitsplätze und Pausenbereiche im Blick hatten. Ihre Bilder wurden auf Festplatten gespeichert und konnten im Zweifel auch extern abgerufen werden. Laut Apple sind entsprechende Kameras in allen Stores weltweit installiert. Das Unternehmen argumentiert, das sei notwendig, um Diebstahl und andere Straftaten aufzuklären und zu verhindern.

Das Arbeitsgericht wertete dieses Vorgehen dageben als “erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht”. Das deutsche Datenschutzgesetz erlaube keine dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen, argumentierte die Richterin in einem Bericht von Zeit Online. Die Rechte der Menschen wiegten in dem Fall höher als der Wunsch des Unternehmens, seine Investition zu schützen. Dass die Arbeit der Mitarbeiter nicht aufgrund der Videos beurteilt werde, spiele dabei keine Rolle. Denn solche Kameras “seien geeignet, bei den betroffenen Personen einen psychischen Anpassungsdruck zu erzeugen, durch den sie in ihrer Freiheit, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden, wesentlich gehemmt würden”.

Die Kameras im Hamburger Apple-Stores sind inzwischen so eingerichtet, dass sie die Arbeitsplätze nicht mehr direkt überwachen. Hinsichtlich anderer Standorte hat Apple allerdings nicht erkennen lassen, dass es Änderungen vornehmen möchte. Möglichkeiten, gegen die Überwachung vorzugehen, gibt es dennoch: Das vorgenannte Urteil bietet grundsätzlich für Landesdatenschutzbehörden genug Anlass, von Amts wegen tätig zu werden, wenn sich Läden in ihrem Zuständigkeitsbereich befinden.

Datenschutz Hessen: Big Brother in der eigenen Nachbarschaft

14. April 2014

Der hessische Datenschutzbeauftragte Ronellenfitsch hat den Zuwachs des Einsatzes von Überwachungstechnologie, insb. im privaten Bereich in Form von Videokameras und Drohnen, nicht nur im Rahmen seines  jüngst vorgestellten Tätigkeitsbericht festgestellt, sondern auch kritisiert.   Die Videoüberwachung erfasse mittlerweile alle Lebensbereiche. Heute sei der „Big Brother“ aus George Orwells Roman „1984“ allgegenwärtig und begegne einem immer öfter in der eigenen Nachbarschaft.„Mir geht es nicht um die Videos und Drohnen“, so Ronellenfitsch. „Mir geht es um die Mentalität– diese penetrante Neugier.“

Betroffen von Videoüberwachung seien Bäckereien, Friseursalons, Sauna- und Umkleidebereiche, Stadthallen, denkmalgeschützte Einrichtungen und sogar der hessische Wald. Auch vor Schulen und Kindergärten würden die Kameras nicht haltmachen. Anders als im Bundesdatenschutzgesetz fehle im Hessischen Datenschutzgesetz eine Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen zur Ausübung ihres Hausrechts. Eine Ausnahme würden hier nur besonders gefährdete öffentliche Einrichtungen bilden. Hier sieht Ronellenfitsch den Gesetzgeber in der Pflicht.

 

 

Mr. Wash der Spitzel

12. Februar 2014

Nach Angaben von stern.de habe der Waschstraße-Betreiber Mr. Wasch mehr als 100 Webcams in den bundesweit 33 Niederlassungen installiert. Dies ermögliche ihm, die rund 800 Mitarbeiter ständig an ihren Arbeitsplätzen sowie in den Pausenräumen von der Firmenzentrale aus zu überwachen.

Nils Schröder, Sprecher des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein Westfalen wertet dieses Vorgehen als schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.

stern.de schreibt, dass Mr. Wash auf Anfrage mitteilte, dass nicht die Mitarbeiter überwacht werden, sondern die Überwachung vielmehr die „Situation in ausgewählten Bereichen unserer Niederlassungen“ umfasse. Es liege „in der Natur der Sache, dass im Erfassungsbereich dieser Kameras auch Personen zu erkennen sind“.

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LfD BW: Kritik an Plänen zur Ausweitung der Videoüberwachung

18. Januar 2013

Innenminister Hans-Peter Friedrichs (CSU) Ankündigung, die Videoüberwachung öffentlicher Plätze ausweiten zu wollen und dementsprechend ein höheres Budget für das Haushaltsjahr 2014 ansetzen zu wollen, blieb nicht lange kritiklos im Raum stehen. Jetzt meldete sich der Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Baden-Württemberg (LfD BW) Jörg Klingbeil mit einer Pressemitteilung auf seiner Homepage zu Wort und stellte den Vorstoß des Innenministers in Frage.

Insbesondere dessen Aussage, dass dies zu mehr Sicherheit führen werde, teilte der Landesbeauftragte nicht: “Der Bevölkerung wird damit vorgegaukelt, dass ein vermehrter Einsatz von Kameras Straftaten verhindert. Terroristen und Straftäter lassen sich aber davon nicht abschrecken. Im Übrigen ist die Überwachung öffentlicher Plätze Sache der Landespolizei bzw. der Kommunen. Die Bundespolizei setzt Kameras allenfalls an Bahnhöfen oder Flughäfen ein, wobei an Bahnhöfen bereits die Videotechnik der Deutschen Bahn AG genutzt wird. Es muss daher die Frage erlaubt sein, für welchen Zweck der Bundesinnenminister mehr Mittel zur Überwachung öffentlicher Plätze möchte.”

Unterstützung erfährt Klingbeil aus den landeseigenen Reihen. Der Innenminister Baden-Württembergs Reinhold Gall spricht sich ebenfalls gegen eine Ausweitung der Maßnahmen aus: “Die Forderung des Bundesinnenministers ist blanker Populismus. Spätestens seit 2009, als die Erfahrungen der Londoner Polizei publik wurden, dürfte bekannt sein, dass mehr Videoüberwachung nichts bringt. Es sollten besser die Mittel genutzt werden, die es jetzt schon gibt.”

Hessen: Rückgang von Straftaten in videoüberwachten Bereichen

2. Januar 2013

Im vergangenen Jahr ist nach Angaben des hessischen Innenministers Rhein die Zahl der Straftaten an videoüberwachten Plätzen und Straßen im Bundesland Hessen um 19,5% zurückgegangen. 2011 sollen an den mit Kameras überwachten Orten 1.871 Straftaten registriert worden sein, im Jahr 2006 habe die Zahl noch bei fast 4.000 gelegen. In Hessen werden nach Angaben des Ministeriums derzeit 18 Videoanlagen mit 102 Kameras eingesetzt. In der Regel würden die derart erhobenen Daten für sieben Tage gespeichert. 2009 seien es noch elf Anlagen mit 48 Kameras gewesen. Mittels Videoüberwachung würden erfahrungsgemäß potentielle Täter abgeschreckt. Weiterhin helfe sie, bei Gefahren und Straftaten umgehend polizeiliche Maßnahmen einzuleiten sowie begangene Straftaten mit Beweissicherungs- und Identifizierungsmaßnahmen besser aufzuklären.

“Die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen ist damit ein wirkungsvolles Instrument zur Abschreckung von potenziellen Tätern und zur Aufklärung von Straftaten“, so Rhein.

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