Bundesrat fordert Erweiterung des Gesetzesentwurfes gegen Kostenfallen im Internet
Der Bundesrat hält den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr für unzureichend. Zwingend sei die Erfüllung der erweiterten Informationspflichten, denen Verkäufer kostenpflichtiger Online-Angebote unmittelbar vor einer Bestellung nachkommen müssen, auch gegenüber Käufern in Unternehmen und gegenüber dem gesamten Business-to-Business-Bereich. Insofern fordert der Bundesrat in seiner in der letzten Woche beschlossenen Stellungnahme, dass grundsätzlich von “Kunden” statt von “Verbrauchern” gesprochen, der Schutzbereich mithin erweitert werde. Unternehmer seien als “potenzielle Opfer unseriöser Geschäftsmodelle” – wie z.B. Abofallen – gleichermaßen schutzbedürftig. (sa)