Luftbilder für gesplittete Abwassergebühr datenschutzrechtlich umstritten
Der baden-württembergische Beauftrage für Datenschutz, Jörg Klingbeil, äußerte sich laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung Ende August kritisch zur geplanten Erhebung von Daten über Luftbildaufnahmen. Auf deren Basis soll die gesplittete Abwassergebühr eingeführt werden. Aus seiner Sicht fehle es derzeit noch an einer Rechtsgrundlage, die Erhebung durch Erwerb der Luftbildaufnahmen sei datenschutzrechtlich unzulässig.
Die gesplittete Abwassergebühr fördert die Gebührengerechtigkeit und geht auf eine umfangreiche Rechtsprechung zurück, in der die Berechnung nach dem “einheitlichen Frischwassermaßstab” für unzulässig erklärt wurde. Niederschlags- und Abwassergebühr sollen künftig voneinander getrennt berechnet werden.
Um versiegelte Flächen zu vermessen, griffen fast 90 Prozent der Kommunen in Baden-Württemberg auf Luftbilder des Landesamtes für Geoinformationen und Landesentwicklungen oder von privaten Firmen zurück. Der Datenschutzbeauftrage gab zu bedenken, dass die Luftbildaufnahmen gestochen scharf seien und eine Bodenauflösung von zehn oder sogar nur fünf Zentimetern haben. Diese Bilder stellten „personenbezogene oder zumindest personenbeziehbare Daten“ dar. Das Landesdatenschutzgesetz oder eine andere Norm müsse die Verarbeitung erlauben oder der Betroffene eingewilligt haben – sonst sei sie unzulässig.
Betroffene Bürger planen bereits, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Der Verweis eines Gemeindevorstehers auf Google Earth konnte die Gemüter nicht beruhigen, sei es doch ein Unterschied, ob ein privater Dienst Bilder anbiete oder eine Kommune damit hoheitliche Aufgaben erledige. Die Forderung war deutlich: Kommunen sollten in das informelle Selbstbestimmungsrecht nicht ohne Rechtsgrundlage eingreifen dürfen. (ssc)