Bundesrat: Einspruch gegen Gesetz zur Änderung des TKG
Der Bundesrat hat bezüglich der Ende Oktober vom Bundestag beschlossenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Änderungswünsche angemeldet und den Vermittlungsausschuss angerufen, so dass sich die Verabschiedung wohl verzögern wird. Er möchte eigenen Angaben zufolge hierdurch zahlreiche medienpolitische Verbesserungen erreichen und sicherstellen, dass künftige Verordnungen der Bundesregierung zur Förderung der Transparenz und Kostenkontrolle auf dem Telekommunikationsmarkt mit seiner Zustimmung erfolgen. Die Änderungswünsche betreffen u.a. die Beteiligung der Länder an den möglichen zukünftigen Erlösen des Bundes aus Frequenzversteigerungen, weil sich diese zweckgebunden für den Breitbandausbau verwenden ließen. Des weiteren sei die Implementierung einer Regelung von Nöten, die der Erleichterung des Zugangs zu alternativen Infrastrukturen wie öffentlichen Wasserleitungen oder Abwasserkanälen zum Zweck des Telekommunikationsnetzausbaus zu dienen bestimmt ist. Die Nutzung von Frequenzen solle effizienter und flexibler gestaltet werden. (sa)