BfDI: Datenschutzmängel bei staatlicher Überwachungssoftware

21. Februar 2012

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, hat Medienberichten zufolge die Trojanersoftware zur Überwachung von Computern, die seitens des Bundeskriminalamtes, des Zollfahndungsamtes sowie der Bundespolizei eingesetzt wurde, auf ihre Datenschutzkonformität hin untersucht. Er sei zu dem Ergebnis gekommen, dass zwar kein unerlaubtes Kopieren von Daten und keine rechtswidrige Überwachung via Mikrofon oder Kamera von staatlicher Seite erfolgt seien, der Einsatz der Trojanersoftware den Kernbereich privater Lebensgestaltung dennoch nicht wahre, da aus der Gesamtdatei von abgehörten Gesprächen die privaten Abschnitte nicht einzeln zu löschen seien. Zudem sei das Entfernen der Trojanersoftware von überwachten Computer datenschutzrechtlich problematisch, was u.a. darauf zurückzuführen sei, dass es für Dritte mit Systemzugriff möglich wäre, einen von Ermittlern auf einem Rechner zurückgelassenen Trojaner wieder zu aktivieren und brauchbar zu machen. Die Rechtsmäßigkeit der Nachladefunktion soll Schaar noch offen gelassen habe, weil er bisher keinen Zugriff auf den Quelltext des Programms erhalten habe. Eine Überprüfung werde allerdings bald nachgeholt. (sa)