Artikel 29-Gruppe: Empfehlungen für den Einsatz von Gesichtserkennungstechniken

5. April 2012

Die Artikel 29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten hat jüngst ein Papier veröffentlicht, das den rechtskonformen Einsatz von Gesichtserkennungstechniken im Internet und im Mobilfunk thematisiert. Die rechtlichen Anforderungen seien im Hinblick auf die Sensibilität der personenbezogenen Daten entsprechend hoch. So werde beispielsweise für die Erhebung und Weitergabe von biometrischen Daten die informierte Einwilligung des Nutzers zur Voraussetzung gemacht, insbesondere auch dann, wenn Dritte die Bilder online stellen. Ebenso wichtig sei die Datensicherheit beim Hochladen der Bilder, die über Verschlüsselungs- und Verifizierungstechniken gewährleistet werden sollte.

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