BfDI: Kritik an Aktenvernichtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz

19. Juli 2012

Der Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informations- freiheit (BfDI) Schaar hat Medienangaben zufolge das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen der Ende Juni bekannt gewordenen Aktenvernichtung im Zusammenhang mit der Mordserie der rechtsextremen Terrorzelle NSU kritisiert. Die Vernichtung der Akten sei gesetzlich nicht gedeckt. Das Argument, man habe die Akten aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichten müssen, sei gleichermaßen nicht legitim und “völlig unverständlich”. Es gebe nur die Vorschrift zur Sperrung von Akten, keine “Aktenvernichtungsverpflichtung”. Außerdem verdiene die Arbeit des Datenschutzbeauftragten beim Bundamt für Verfassungsschutz eine Rüge. Dessen Aufgabe bestünde nicht nur aus der Wahrung des Datenschutzes, sondern auch darin, dass Daten verfügbar seien. Die  entscheidende Aufgabe, dass die Strukturen der Datenhaltung ordentlich sind, weise “offensichtliche Mängel” auf. Auch bei der Schulung der Mitarbeiter gebe es offenbar “erschreckende Wissenslücken”, so Schaar.