Geodatenzugangsgesetz: Geodaten zukünftig kostenfrei

4. Juli 2012

Vergangene Woche ist Medienangaben zufolge die von CDU/CSU und FDP vorangetriebene Gesetzesreform zum Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) ohne Einschränkungen verabschiedet worden. Damit stehen geographische Informationen des Bundes sowie darauf basierende Dienste und deren zugehörige Metadaten zukünftig “grundsätzlich geldleistungsfrei” zur Verfügung und können sowohl kommerziell als auch privat genutzt werden.

Ziel des Vorstoßes war es, das den Geodaten innewohnende Wertschöpfungs- potenzial besser zu nutzen und die bisher bestehenden bürokratischen Hürden durch einheitliche und verbindliche Nutzungsbedingungen abzubauen. Schrittweise soll eine nationale Geodateninfrastruktur entstehen, so dass die Geodaten des Bundes über Geodatendienste und das Geoportal des Bundes Bürgerinnen und Bürgern, Wissenschaft und Wirtschaft zur Verfügung stehen. Auf Bundesebene existiert allerdings noch keine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage zur Festlegung von Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten und Geodatendiensten. Die Änderung des Geodatenzugangsgesetzes würde für eine geldleistungsfreie Nutzung von Geodaten und Geodatendiensten für eine allgemeine Nutzung eine Rechtsgrundlage schaffen.

Politiker von SPD und Grünen hatten sich hinsichtlich des eingebrachten Vorschlags enthalten. Lediglich die Linken hatten gegen die Reform votiert. Kritiker sehen angesichts einer Gefahr für das informationelle Selbstbestimmungsrecht durch die “massenhafte Auswertbarkeit” bereitgestellter geographischer Informationen die Notwendigkeit gesetzliche Schutzmaßnahmen zu treffen.

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