BMELV: Datensicherheit von Smartphones obliegt Herstellern

9. November 2012

Die Ministerin des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)  Ilse Aigner sieht Medienangaben zufolge Entwickler von Apps und Smartphonehersteller in der Pflicht, für die Gewährleistung von hinreichendem Datenschutz zu sorgen. Insbesondere Apps würden eine Haupteinfallstelle für Datenmissbrauch darstellen, da diese auch auf Daten zugreifen, die nicht benötigt werden. Die Anbieter müssen nach Aigner die Verbraucher mit hohen Sicherungsvorkehrungen effektiv vor Datenmissbrauch schützen. Jeder Verbraucher müsse “jederzeit die volle Kontrolle über seine Smartphone-Daten” behalten können. Aigner beabsichtige außerdem, sich im Rahmen der Entwicklung der zur Zeit stattfindenen Entwicklung der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Verpflichtung zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen und zur Berücksichtigung des Datenschutzes im Produkt-Design stark zu machen (privacy by design). So müsse beispielsweise stets der Verbraucher den Zugriff auf Kontaktdaten oder den Standort ausdrücklich erlauben (Opt-In-Verfahren), nicht etwa die App im Alleingang auf die Daten zugreifen.

 

Kategorien: Mobile Business
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