Bundesjustizministerin nimmt Stellung zum „Vorschlag einer EU-Datenschutzverordnung im Lichte des Grundrechtsschutzes“

9. November 2012

Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger  bezieht Stellung zu dem Vorschlag der EU-Justizkommissarin Reding  bzgl. der  Stärkung des Datenschutzrechtes in Europa. Nach Ansicht der Bundesjustizministerin sei es unabdinglich, dass Deutschland intensiv an dem EU-Rechtsakt mitwirke. Das Datenschutzrecht gewinne in den rechts-, medien- und insbesondere in netzpolitischen Debatten eine immer wichtigere Bedeutung und müsse daher stärker beachtet werden. Dies zeige auch der Art. 8 GrCh, der den Schutz personenbezogener Daten gewährleistet. Deutschland müsse darauf achten, dass es sein hohes Datenschutzniveau behalte und das Datenschutzrecht nicht durch europäische Regelungen unterlaufen werde. Die Bundesjustizministerin setzt sich mit einer möglichen Vollharmonisierung, deren Probleme und Lösungsvorschläge auseinander.