USA/Europa: Schaufensterpuppen mit Gesichtserkennungssoftware
Medienberichten zufolge setzen führende Modeunternehmen in den USA sowie in Europa mit Gesichtserkennungssoftware präparierte Schaufensterpuppen (“EyeSee-Mannequin“) ein. Diese Spezialpuppen sollen äußerlich anderen Schaufensterpuppen ähneln, allerdings sei in ihren Augen eine Videokamera installiert, die mit einer Gesichtserkennungssoftware verbunden ist. Durch das Auslesen der Gesichtsmerkmale könne die Spezialpuppe Alter, Geschlecht und Ethnie ihres Gegenübers erkennen (z.B. ob sich eine junge Asiatin für die Kleidung interessiert9. So werde ermöglicht, das Angebot individueller auf Kunden anzupassen. In Deutschland sollen die Spezialpuppen noch nicht eingesetzt werden – ein Hersteller habe jedoch bekannt gegeben, dass auch aus Deutschland Kaufinteressen bekundet wurden.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Schaar habe bereits rechtliche Bedenken hinsichtlich des Einsatzes der Spezialpuppen angemeldet. Auch bei entsprechendem Hinweis ist seiner Ansicht nach solch eine Überwachung kaum zu rechtfertigen. Zusammen mit der „regulären“ Videoüberwachung im Geschäft, der Identifizierung beim elektronischen Bezahlen, dem aus der Kundenkarte bekannten Einkaufsverhalten und den aus Funketiketten gewonnenen Erkenntnissen ließen sich Schaar zufolge mit den Videodaten detaillierte Kundenprofile anlegen. „Eine solche lückenlose Verhaltenskontrolle wäre datenschutzrechtlich unzulässig.“