BITKOM: EU-Datenschutzgrundverordnung “schießt über Ziel hinaus”

30. Januar 2013

Anlässlich des 7. Europäischen Datenschutztages hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) vor einer Überregulierung aus Brüssel gewarnt. Die kürzlich von dem Europaparlament vorgelegten Vorschläge für eine weitere Verschärfung der EU-Datenschutzgundverordnung seien nicht geeignet, das Ziel, den Datenschutz zu modernisieren, zu erreichen.

Der Schutz der Privatsphäre werde nicht dadurch verbessert, dass jeder Datenverarbeitung mit bürokratischen Hürden versehen wird, kommentierte der Hauptgeschäftsführer der BITKOM Rohleder die Vorschläge. Viele bislang kostenlose Online-Dienste würden nach der EU-Datenschutzgrundverordnung nicht mehr möglich sein. Der Grundsatz “Keine Datenverarbeitung ohne Einwilligung” klinge zwar sinnvoll, sei aber in der Praxis kaum unzusetzen und schränke die Benutzerfreundlichkeit massiv ein. Die ITK-Branche unterstütze die Bemühungen der EU, den Datenschutz in Europa auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen. Dabei müsse aber auch verhindert werden, dass die Regelungen eine sinnvolle Nutzung von Daten zu stark einschränken oder unmöglich machen.

Einer der Schwachpunkte der EU-Datenschutzgrundverordnung sei, dass deren Anwendungsbereich auszuufern drohe und damit Sachverhalte des täglichen Lebens und Wirtschaftslebens erfasst würden, die keinen Zusammenhang mehr mit dem eigentlichen Schutzzweck der EU-Datenschutzgrundverordnung aufweisen. Weitere Schwachpunkte seien, dass – um die zahlreichen Einwilligungserklärungen für die Datenverarbeitung bei Online-Angeboten korrekt einzuholen – letztlich mehr Daten erhoben werden müssten als zuvor und Arbeitnehmer auf freiwillige Leistung ihrer Arbeitgeber (z.B. Aktien- oder Gesundheitsprogramme) verzichten müssen, weil diese die Daten künftig nicht mehr legal verarbeiten können. Zuletzt würden die Rahmenbedingungen für Start-ups und die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle wegen der Unsicherheiten im Hinblick auf die künftige Zulässigkeit von Datenverarbeitungen massiv verschlechtert und damit die Wettbewerbsfähigkeit Europas in jeder Hinsicht erheblich beeinträchtigt.