VG Schleswig: Entscheidung über Klarnamenzwang von Facebook
Medienberichten zufolge hat das Unternehmen Facebook Widerspruch gegen die sofort vollziehbare Verfügungen des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingelegt, so dass nun das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig über die Frage zu entscheiden hat, ob eine Anmeldung bei dem sozialen Netzwerk auch unter Pseudonym möglich sein muss. Während das ULD die Auffassung vertritt, dass die von Facebook vorgegebene Verpflichtung zur Nutzung von Klarnamen gegen das Telemediengesetz verstößt, ist Facebook der Ansicht, es liege in der Hand des anbietenden Dienstleisters, die Geschäftsbedingungen im Hinblick auf Anonymität zu definieren.
“Wir werden jetzt eine sehr ausführliche und ins Detail gehende rechtliche Stellungnahme abgeben”, so der Leiter des ULD Weichert. Er erwarte von dem Verwaltungsgericht “sehr zeitnah eine erste Entscheidung”.