Neue Änderungsvorschläge für EU-Datenschutzgrundverordnung

9. Januar 2013

Der EU-Abgeordnete der Grünen und Berichterstatter des federführenden EU-Parlamentsausschusses für die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung Jan Philipp Albrecht hat seinen Berichtsentwurf zum Kommissionsvorschlag veröffentlicht, der konkret formulierte Änderungsvorschläge beinhaltet.

Eine wesentliche Neuerung wird insoweit vorgeschlagen, als die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten künftig nicht mehr mit der Beschäftigtenanzahl (> 250) verknüpft sein soll, sondern sich daran bemessen soll, wie viele Betroffene pro Jahr von der Datenverarbeitung umfasst werden. Würde diese Anzahl die Zahl 500 übersteigen, dann soll eine Bestellpflicht vorgesehen sein („…the processing is carried out by a legal person and relates to more than 500 data subjects per year.”). Die bisher vorgesehene Mindestdauer für eine Bestellung als Datenschutzbeauftragter soll ferner von zwei auf vier Jahre angehoben werden.

Weitere Vorschläge beziehen sich u.a. auf den Schutz von Cookies und IP-Adressen, die nach dem Berichtsentwurf geeignet sind, einzelne Menschen hervorzuheben. Diese sollen wie personenbezogene Daten nach der Verordnung behandelt werden.

Die offizielle Vorstellung des Berichtsentwurfes und der Änderungsvorschläge ist für den 10. Januar 2013 vorgesehen.