BfDI: Weitergabe von Meldedaten nur mit Einwilligung

6. Februar 2013

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat sich dafür ausgesprochen, dass Meldedaten zukünftig nur noch mit der Einwilligung des Meldepflichtigen zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels weitergegeben werden. Gerade bei der Weitergabe von Meldedaten – nämlich Pflichtangaben, die Bürger gegenüber dem Staat machen müssen – sei es nicht nur fair, sondern auch rechtlich erforderlich, dass der Betroffene entscheidet, was mit seinen Daten passiert. Eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage müsse ausgeschlossen werden. Deshalb trete er dafür ein, das Widerspruchsrecht für den Online-Abruf bei einfachen Melderegistern beizubehalten und nicht – wie vom Bundestag im vergangenen Sommer beschlossen – abzuschaffen. Zudem empfiehlt Schaar, die Hotelmeldepflicht und die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung des Mieters aus dem aktuellen Gesetzesentwurf zu streichen. Er setze sich zusammen mit den Landesdatenschutzbeauftragten für Verbesserungen, z.B. durch eine Stärkung der Einwilligungserfordernisse und striktere Zweckbindungsregelungen, ein und verweise insoweit auch auf gemeinsame Forderungen zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesen.

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