Schlagwort: Meldegesetz

BfDI: Weitergabe von Meldedaten nur mit Einwilligung

6. Februar 2013

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat sich dafür ausgesprochen, dass Meldedaten zukünftig nur noch mit der Einwilligung des Meldepflichtigen zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels weitergegeben werden. Gerade bei der Weitergabe von Meldedaten – nämlich Pflichtangaben, die Bürger gegenüber dem Staat machen müssen – sei es nicht nur fair, sondern auch rechtlich erforderlich, dass der Betroffene entscheidet, was mit seinen Daten passiert. Eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage müsse ausgeschlossen werden. Deshalb trete er dafür ein, das Widerspruchsrecht für den Online-Abruf bei einfachen Melderegistern beizubehalten und nicht – wie vom Bundestag im vergangenen Sommer beschlossen – abzuschaffen. Zudem empfiehlt Schaar, die Hotelmeldepflicht und die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung des Mieters aus dem aktuellen Gesetzesentwurf zu streichen. Er setze sich zusammen mit den Landesdatenschutzbeauftragten für Verbesserungen, z.B. durch eine Stärkung der Einwilligungserfordernisse und striktere Zweckbindungsregelungen, ein und verweise insoweit auch auf gemeinsame Forderungen zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesen.

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Meldegesetz: Weitere Kritik an der Position des Bundesrates

25. September 2012

Medienberichten zufolge mehren sich die kritischen Stimmen von Daten- und Verbraucherschützern gegenüber der Position des Bundesrates zum neuen Meldegesetz („Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“). Nach der neuesten Ausschussempfehlung des Bundesrats wird  zwar wieder eine Opt-in-Lösung favorisiert, allerdings sollen nicht die Meldeämter die Einwilligung in die Datenweitergabe einholen, sondern die Unternehmen, die Werbung und Adresshandel betreiben. Diese wären nur verpflichtet, auf Verlangen der Meldebehörde dieser entsprechende Nachweise vorzulegen. U. a. das Aktionsbündnis „Meine Daten sind keine Ware“ fordert  hingegen, dass der Betroffene direkt bei der Meldebehörde einwilligen können muss, wenn er mit der Weitergabe seiner Daten für Werbung und Adresshandel einverstanden ist. Auch sei der Widerruf einer Einwilligung an die Meldebehörde, als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle, zu richten. Alles andere sei eine Förderung des Datenhandels und schlichtweg eine Benachteiligung der Bürger. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. sieht in dem Vorstoß des Bundesrates einen „entschiedenen Rückschritt beim Datenschutz“, der aller Voraussicht nach zudem nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist.

Verbraucher- und Datenschützer gehen mit 190.000 Unterschriften gegen das neue Meldegesetz vor

11. September 2012

Medienangaben zufolge planen Gegner des neuen Meldegesetzes eine Aktion gegen dessen Umsetzung. Die Organisationen Campact, FoeBuD, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) sollen beabsichtigen, den teilnehmenden Innenministern eine Liste mit mehr als 190.000 Unterschriften vorzulegen und so ein demokratisches Zeichen eines breiten Widerstands in der Bevölkerung zu signalisieren. Die für die Unterschriftensammlung federführende Bürgerrechtsorganisation Campact sieht in dem neuen Meldegesetz die faktische Abschaffung des Datenschutzes bei den Meldeämtern und fordert unter dem Slogan “Meine Daten sind keine Ware” die Entscheidungsträger dazu auf, eine Zustimmung der Betroffenen vor dem Weiterverkauf der Daten gesetzlich zu verankern. Nach derzeitig geplantem Stand dürfen Adressdaten künftig von den Ämtern verkauft werden, ohne dass die betroffenen Bürger dies verhindern können.

 

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Entwurf für Meldegesetz erlaubt Datenweitergabe

3. Juli 2012

Vergangene Woche beschloss der Bundestag einen Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Meldewesens, wie heise.de berichtet. Nach dem Entwurf sollen künftig sämtliche Daten der 5200 Meldeämter vernetzt werden.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, zusammen mit der Einführung des bundesweiten Registerverbunds auch den Schutz der Daten zu stärken. Abfragen von Namen, und Anschriften sollten nur noch für Werbung und Adresshandel möglich sein, wenn der Betroffene vorher eingewilligt hat. Diese Einschränkung war besonders der Direktmarketing-, Inkassobranche und den Auskunfteien ein Dorn im Auge.

Im Beschluss nun fehlt diese Bestimmung. Meldedaten dürfen nur dann nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet werden, wenn dieser Zweck bei der Anfrage nicht angegeben wurde oder der Betroffene Widerspruch eingelegt hat. Die Einschränkung soll jedoch nicht gelten bei Anfragen zum Zwecke des Abgleichs bereits vorhandener Daten zwecks Bestätigung oder Berichtigung.

Die Kritik gegen den beschlossenen Entwurf richtet sich vor allem gegen letztgenannte Ausnahme: Selbst der Widerspruch der Betroffenen werde wirkungslos, wenn bereits vorhandene Informationen zur ungehinderten Abfrage der Daten berechtigten. Für jede Melderegisterauskunft seien vorherige Daten nötig, jede Anfrage könne so gerechtfertigt werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die nach dem Beschluss weiter bestehende Hotelmeldepflicht, die von Datenschützern als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet wird. Auch sollen Vermieter den Ein- oder Auszug wieder bestätigen müssen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnete den Entwurf als Rückfall hinter die geltende Gesetzeslage.