BVerfG: Mehr Datenschutz für Versicherungs- nehmer

19. August 2013

Laut eines nun veröffentlichten Beschlusses des Bundesverfassungs- gerichts (BVerfG) müssen Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht die Abfrage aller Informationen – insbesondere keiner pauschalen Gesundheitsauskunft – durch ihr Versicherungsunternehmen hinnehmen, um Leitungen zu erhalten (Az.: 1 BvR 3167/08). Versicherungsunternehmen seien vielmehr verpflichtet, gezielt Auskunft darüber zu geben, welche Daten sie benötigen, um einen Antrag zu prüfen. So müsste “ eine versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtent- bindung hinreichend eng ausgelegt werden, um dem Versicherten die Möglichkeit zur informationellen Selbstbestimmung zu bieten“. Kein Versicherungsnehmer sei gezwungen, eine Erklärung zu unterschreiben, die sämtliche bei der Auskunftsstelle vorhandenen Informationen umfasst. Es sollte in einem Dialog zwischen Versichertem und Versicherer die zur Abwicklung des Versicherungsfalls erforderlichen Daten ermittelt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hob mit diesem Beschluss die Entscheidung des Landgericht Nürnberg-Fürth auf. Die Richter führten aus, dass die Versicherungsnehmer generell keine Chance hätten, über die Geschäftsbe- dingungen und insbesondere auch über Schweigepflicht-Klauseln zu verhandeln. Folglich sei es Aufgabe des Staates und der Gerichte, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und somit die Anforderungen an einen angestrebten Dialog festzulegen und ihn auszugestalten.