Kein neuer Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene

6. Juni 2014

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang April die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hat, gab die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström nun bekannt, dass die EU-Kommission vorerst keinen neuen Anlauf für das verdachtsunabhängige Sammeln von Verbindungs- und Standortdaten unternehmen wird. Die Kommission habe das Urteil genau analysiert, erklärte die Kommissarin aus Schweden gegenüber der „Welt“: “Wenn es überhaupt noch irgendwann zu einer neuen EU-Richtlinie kommen sollte, dann erst, wenn die Gesetzgebung zum Datenschutz verabschiedet ist.”

Alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Deutschlands haben derzeit ihre eigenen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung, so dass es nun an Deutschland ist, zu entscheiden, ob es eine neue nationale Regelung in Angriff nehmen möchte. Wie heise.de berichtet, lieferte eine vom Bundesjustizministerium beim Freiburger Max-Planck-Institut für Strafrecht in Auftrag gegebene Untersuchung keine Beweise, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren von essenzieller Bedeutung für die Strafverfolgung ist. Während Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) das weitere Vorgehen “ergebnisoffen” besprechen möchte, fordert der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) “eine kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung”.