ULD: Gesundheitsdaten müssen vom Staat besonders geschützt werden!

12. November 2014

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat anlässlich des heute in Berlin stattfindenden öffentlichen Fachgesprächs des Bundestags-Ausschusses Digitale Agenda zum Thema „eHealth“ eine Stellungnahme mit dem Titel „Gesundheitsdaten bedürfen eines besonderen staatlichen Schutzes“ veröffentlicht.

Mit der Ankündigung eines E-Health-Gesetzes im Sommer 2014 habe Bundesgesundheitsminister Gröhe signalisiert, dass es ihm am Herzen liegt, das Potenzial der Informationstechnik für das Gesundheitswesen auszuschöpfen, um Verbesserungen und eine Effektivierung bei der Gesundheitsversorgung zu erreichen und hierfür die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Dies kann nach Ansicht des ULD hingegen nur gelingen, wenn hierbei personenbezogene Gesundheitsdaten angemessen und technikadäquat geschützt werden. Die Diskrepanz zwischen rechtlich geforderter Vertraulichkeit und informationstechnischer Praxis werde immer größer, ohne dass die Politik bisher adäquate Schritte eingeleitet hätte. “Die – oft illegalen – Begehrlichkeiten an Gesundheitsdaten wachsen in den Himmel von Big Data, Cloud Computing & Co. Der Patient und seine Rechte bleiben dabei oft auf der Strecke. Die Initiative eines eHealth-Gesetzes kann und sollte nun dazu genutzt werden, von der geld- auf eine patientengetriebene Ausrichtung des IT-Einsatzes im Gesundheitssektor umzuschwenken. Dabei müssen Innovation, Funktionalität und Profit nicht auf der Strecke bleiben, wenn von Anfang an die medizinische und die informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten inhaltlich und prozedural berücksichtigt werden.“, so Weichert, der Leiter des ULD.