Whistleblower-Schutzgesetz: CDU/CSU lehnt Nachbesserung des gesetzlichen Schutzes für Whistleblower ab

12. November 2014

Am 04.11.2014 haben die Grünen einen Gesetzesentwurf zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, Berufsbildungsgesetz, Bundesbeamtengesetz und Beamtenstatusgesetz vor, wonach Hinweisgebern arbeits- bzw. dienstrechtlicher Diskriminierungsschutz gewährt werden soll. Darüber hinaus solle geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen sie sich an eine außerbetriebliche Stelle bzw. andere zuständige Behörde oder außerdienstliche Stelle bzw. direkt an die Öffentlichkeit wenden dürfen. Änderungen im Strafgesetzbuch sollen darüber hinaus die Hinweisgeber unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen. Am Freitag warb Hans-Christian Ströbele im Bundestag noch einmal explizit für einen besseren gesetzlichen Schutz von Whistleblowern. Es sei es dringend erforderlich, das Wirken von Arbeitnehmern zu unterstützen, die Missstände im Betrieb oder in der Behörde aufdecken. Dies hätten auch der Europarat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angemahnt, so der Grünen-Politiker. Bereits im Jahre 2011 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland mit der Begründung verurteilt, die arbeitsgerichtlich bestätigte Kündigung einer Berliner Whistleblowerin ohne Schutzregelung verletze die Meinungsfreiheit. Dennoch heißt es im Koalitionsvertrag lediglich: „Beim Hinweisgeberschutz prüfen wir, ob die internationalen Vorgaben hinreichend umgesetzt sind.“

Auch die Fraktion die Linke forderte am 04.11.2014 in einem eigenen Antrag die Bundesregierung zum Handeln auf. Sie verlangt darin ebenfalls, die gesellschaftliche Bedeutung von Whistleblowing anzuerkennen und Hinweisgeber stärker zu schützen. Im Zusammenhang mit diesem Antrag bemerkte die Linke-Politikerin Karin Binder, es sei “höchste Zeit, dass wir endlich ein Whistleblower-Schutzgesetz auf den Weg bringen”. Wer derzeit auf unhaltbare Zustände hinweise, werde häufig einfach entlassen. Wichtig sei es, in den Schutzbereich auch Angehörige von Geheimdiensten und Militär einzubeziehen.

Die CDU/CSU-Fraktion sieht hingegen keinen Handlungsbedarf. Nach Angaben von Heise-online sei Union-Politiker Wilfried Oellers der Auffassung, dass die existierenden Schutzvorgaben wie etwa das „generelle Maßregelverbot“ von Arbeitnehmern im BGB als ausreichend anzusehen seien. Die von Linke und Grünen eingebrachten Vorschläge würden keinen Mehrwert darstellen. Die Bundesregierung prüft – wie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen – derzeit noch, ob das deutsche Recht hinsichtlich des Wisthleblower-Schutz im Einklang mit internationalen Übereinkommen oder Empfehlungen steht. Erst 2013 hatte die schwarz-gelbe Koalition Vorstöße von SPD, Linken und Grünen für eine Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern abgeblockt.