Datenschutzabkommen zwischen EU und USA rückt näher

3. Juli 2015

Am Mittwoch dieser Woche tagten in Riga Vertreter der EU und USA aus Justiz- und Innenpolitik zu Verhandlungen über die transatlantische Zusammenarbeit in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Justiz, wie heise berichtet. Gegenstand der Verhandlungen war auch die Gewährleistung eines effektiven Datenschutzes bei der Kooperation und dem Informationsaustausch von europäischen und amerikanischen Sicherheitsbehörden.

Nach dem in Riga verhandelten Abkommen sollen EU-Bürger das Recht haben, den Rechtsweg bei möglichen Datenverstößen in den USA beschreiten zu dürfen.
Die nach US-Recht erforderliche gesetzliche Grundlage hierfür stellt der sogenannte „Judicial Redress Act“ dar. Über einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Judicial Redress Act berät der US-Kongress seit Anfang dieses Jahres. Sobald dieser erfolgreich das amerikanische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen habe, könne das Datenschutzabkommen auf den Weg gebracht werden.

Nach wie vor als schwierig gestalten sich hingegen die Bemühungen das Safe-Habor-Abkommen zu reformieren. Das zwischen den USA und der EU geschlossene Safe-Habor-Abkommen ist eine Vereinbarung, die gewährleistet, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern legal in die USA übermittelt werden können. Das Safe-Habor-Abkommen wird von Datenschützern als reformbedürftig kritisiert, da es die Rechte der Betroffenen nicht ausreichend schütze.

Auch wenn die Verhandlungen am Mittwoch in Riga einen Schritt in die richtige Richtung genommen haben, kann hingegen nur von einem Teilerfolg die Rede sein. Es bleibt daher abzuwarten wann die Verhandlungsergebnisse umgesetzt werden.

Kategorien: Allgemein · Internationaler Datenschutz
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