Oberstes Irisches Gericht ordnet Überprüfung von Facebook an

21. Oktober 2015

Die Grundsatzentscheidung des EuGH vom 6. Oktober 2015 führt zu ersten praktischen Konsequenzen für Facebook Ireland Ltd., dem europäischen Hauptquartier des amerikanischen Unternehmens Facebook Inc.

So urteilte der irische High Court nunmehr, dass die irische Datenschutzbeauftragte verpflichtet sei, die Beschwerde von Max Schremms, die Gegenstand des EuGH-Urteils war, vollumfänglich zu prüfen. Bei dieser Überprüfung werden insbesondere die Schutzmaßnahmen, die bei der Übermittlung personenbezogener Daten von Facebook Ireland Ltd. an Facebook Inc. in den USA gelten, unter die Lupe genommen werden. Facebook küdigte dabei seine “kontruktive Mitarbeit” an.

Die irische Datenschutzaufsicht hatte die Einleitung von Ermittlungen zunächst abgelehnt. Wie genau der Prüfungsprozess ablaufen wird, steht noch nicht fest.