Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen

28. Dezember 2015

Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtsverabschiedet.

Verbraucherverbände können künftig im Wege der Unterlassungsklage gegen Unternehmen vorgehen, wenn diese in für Verbraucher relevanten Bereichen gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Datenverarbeitung für Werbung, Persönlichkeitsprofile sowie Adress- und Datenhandel. Bislang war das allein Aufgabe der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

“Das ist ein wichtiger Schritt zum besseren Schutz unserer Daten. Endlich bekommen Verbände bei Datenschutzverstößen ein Klagerecht. Personenbezogene Daten sind für den Wirtschaftsverkehr von unermesslicher Bedeutung. Beim Surfen, in sozialen Netzwerken oder einfach bei der Handynutzung spielen sie eine riesige Rolle. Wir müssen uns darauf verlassen können, dass unsere Daten rechtlich geschützt sind und dieser Schutz auch durchgesetzt werden kann. Ein Missbrauch kann weitreichende und schwerwiegende Folgen haben. Alle darauf zu verweisen, ihre Recht einzeln einzuklagen, ist oft ein stumpfes Schwert.”, kommentierte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Maas die Gesetzesverabschiedung.