Ermittlungsbehörden: Weiter steigender Einsatz von “Stillen SMS”

25. Januar 2016

Die Ermittlungsbehörden des Bundes setzten Medienberichten zufolge verschiedene Instrumente zur Überwachung von Telekommunikation im zweiten Halbjahr 2015 intensiver ein als je zuvor. So gehe beispielsweise aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor, dass das Bundeskriminalamt  im zweiten Halbjahr 2015 fünf mal so viele sogenannte “Stille SMS” wie noch im ersten Halbjahr verschickt hat – insgesamt also 116.948 solcher Kurznachrichten, die dem Empfänger nicht angezeigt werden, jedoch auswertbare Verbindungsdaten erzeugen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll danach bereits im zweiten Halbjahr 2014 in 142.108 Fällen Stille SMS in vergleichbarer Intensität eingesetzt haben. Auch der Militärische Abschirmdienst, der Zoll und der Bundesnachrichtendienst sollen in den vergangenen Jahren solche Nachrichten verschickt, doch die Fallzahlen bewegten sich bei “1” oder wurden nicht angegeben.

 

„Die heimlichen Textnachrichten sind rechtswidrig. Polizei und Geheimdienste dürfen die Kommunikation von Telefonen nur passiv abhören. Als Ortungsimpulse werden die Stillen SMS aber von den Behörden selbst erzeugt.”, so der Abgeordnete der Linken Hunko. Die Anfrage zeige, dass der Sicherheitsapparat alle ihm zur Verfügung stehenden Techniken auch einsetzt. Die Verhältnismäßigkeit bleibe dabei offensichtlich auf der Strecke. Er befürchte, dass die Daten von Stillen SMS, Funkzellenabfragen oder aus der Analyse Sozialer Medien in einigen Jahren ‚vorwärtsgerichtet‘ genutzt, also von polizeilicher Vorhersagesoftware verarbeitet werden. Auch deshalb müsse der elektronischen Spitzelei bereits heute Einhalt geboten werden. Als ersten Schritt fordert er die Behörden auf, sofort eine Benachrichtigungspflicht der Betroffenen einzuführen.