Delivery Hero – Keine Heldentaten beim Datenschutz

31. August 2017

In immer mehr Städten etablieren sich Lieferdienste, die einem aus dem bevorzugten Restaurant schnell und bequem das Lieblingsessen nach Hause auf die Couch liefern. Für die Inanspruchnahme eines solchen Essenslieferdienstes muss sich der Kunde lediglich ein Benutzerkonto bei dem Anbieter seiner Wahl zulegen und sich hierzu mit seinen persönlichen Daten registrieren. Selbstverständlich sichern die Lieferdienste den Schutz der personenbezogenen Daten und die Achtung des Datenschutzrechts zu.

Bei der Berliner Beauftragten für den Datenschutz häufen sich nun aber Beschwerden gegen solche Lieferdienste. Alleine gegen Delivery Hero (u.a. Foodora, Lieferheld, Pizza.de) liegen bei der Berliner Beauftragten für den Datenschutz 14 Beschwerden vor. Bei diesen Beschwerden geht es darum, dass es den Kunden vielfach nur unter erschwerten Bedingungen ermöglicht wurde das angelegte Kundenkonto wieder zu löschen. So sollten die Kunden als Bedingung für die Löschung etwa einen Identitätsnachweis in Form eines kopierten Personalausweises darbringen. Teilweise wurde sogar gerügt, dass das Löschen des Kundenkontos überhaupt nicht ermöglicht wurde. Dabei ist ein Anspruch auf Löschung der personenbezogenen Daten sogar in § 35 Bundesdatenschutzgesetz normiert. Mittlerweile hat Delivery Hero zumindest bei Lieferheld und Pizza.de den Zwang zur Vorlage des Personalausweises wieder aufgehoben. Auch die komplette Löschung personenbezogener Daten soll nun wieder komplett möglich sein.

Ihre Erfahrungen mit den Essenslieferdiensten brachte die Berliner Beauftragten für den Datenschutz nun auch in den Düsseldorfer Kreis ein und schlug dort vor, bundesweit koordinierte Prüfaktionen bei den Essenslieferdiensten durchzuführen. Damit solle die Sensibilität der Essenslieferdienste für das Thema Datenschutz erhöht werden.