Biometrische Grenzkontrollen – EU-Rat bestätigt Gesetz
Der EU-Rat bestätigte jetzt Verordnungsentwürfe, die ab dem Jahr 2020 ein biometrisches Ein- und Ausreisesystem einführen sollen um die Grenzen der EU zu sichern.
Die neue Verordnung sieht vor, dass sich künftig Angehörige von Drittstaaten bei der Einreise in den Schengen-Raum sowie an den Grenzen Rumäniens und Bulgariens durch vier Fingerabdrücke kombiniert mit einem Gesichtsbild registrieren lassen müssen. In dem System sollen ebenfalls weitere Identitätsangaben und Daten aus den Reisedokumenten aufbewahrt werden.
Als Vorbild für die Verordnung wurden die Ein- und Ausreisebedingungen der Vereinigten Staaten von Amerika herangezogen. Als vorhergehende Maßnahme wurde bereits im Sommer 2017 ein Kompromiss für verschärfte Grenzkontrollen ausgehandelt und befürwortet.
Dem Aufbau des Systems steht nach Unterzeichnung und Veröffentlichung der Verordnung nichts mehr entgegen, sodass die Bestimmungen 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten wird.
Um das System einsatzbereit zu machen, müssen sowohl die Mitgliedstaaten der EU, als auch die Betriebsagentur EU-Lisa gemeinsam Datenbanken einrichten.
Die Kosten für das Projekt und die Realisierung der Verordnung werden sich wahrscheinlich auf eine Milliarde Euro belaufen. Gerechtfertigt wird eine solche Summe mit dem Nutzen der dem Projekt gegenüber steht. Generell soll dadurch nämlich sowohl der Kampf gegen den Terrorismus verstärkt, als auch „Aufenthaltsüberzieher“ identifiziert werden.
Trotz der positiven Annahme des EU-Rats, könnte die neue Verordnung und das eingerichtete System gegen das EU-Grundrecht verstoßen und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nach sich ziehen.
Auch in Bezug auf datenschutzrechtliche Komponenten müssen noch einige Regelungen getroffen werden. So sieht die aktuelle Verordnung vor, dass die erhobenen Daten drei Jahre gespeichert werden sollen und die Aufbewahrungsfrist verlängert werden kann, wenn ein Ausländer seinen Aufenthalt unerlaubt verlängert. Außerdem soll das System Sicherheitsbehörden warnen, sobald der Betroffene bis zum Ablauf der Aufenthaltsdauer nicht ausgereist ist.
Das aktuell eingesetzte Stempelverfahren soll durch das neue System ersetzt werden und mit dem Visa-Informationssystem (VIS) zusammenwirken. Ergänzend soll eine virtuelle biometrische Datenbank mit übergreifenden Suchmöglichkeiten erstellt werden.
Die datenschutzrechtliche Sicherheit wurde in den Überlegungen noch nicht ausführlich besprochen. Man kann jedoch davon ausgehen, dass eine Ausarbeitung der zu treffenden Maßnahmen in naher Zukunft erfolgen wird.