Datenkontrolle bei Fitness-Apps

23. November 2017

Nach einem Praxistest und einem Bericht des Marktwächter-Teams aus April 2017 zieht die Verbraucherzentrale NRW den Schluss, dass die persönliche Datenkontrolle bei Fitness-Apps und den dazugehörigen Geräten (Wearables) nicht hinreichend gewährleistet ist.

Grundsätzlich können Nutzer einen Antrag stellen um eine Auskunft über die Erhebung, Speicherung und Nutzung ihrer Daten zu bekommen. Dies haben zwölf Testpersonen nach einer vierwöchigen Nutzung der Geräte mit den Apps gemacht.

Von den zwölf Auskunftsanfragen wurde immerhin auf acht geantwortet, aber lediglich drei Antworten waren angemessen.
Einge Antworten enthielten pauschale Hinweise, ohne auf die Anfrage des Nutzers einzugehen. Zwei Anbieter forderten nach dem Auskunftsantrag sogar weitere Informationen zur Identifikation (Personalausweis und Produktbestellnummer) an, eine darauffolgende konkrete Auskunft blieb dennoch aus.

Als Folge der unzureichenden oder ausbleibenden Antworten wurden sechs Anbieter von der Verbraucherzentrale wegen Verstoßes gegen Datenschutzrecht abgemahnt. Daraufhin haben vier von ihnen die geforderten Unterlassungserklärungen abgegeben. Ein Anbieter, der keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde sogar verklagt.