Bundeskartellamt kritisiert Sammlung von Nutzerdaten durch Facebook
In dem kartellrechtlichen Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegen Facebook hat das Bundeskartellamt dem Unternehmen heute seine vorläufige rechtliche Einschätzung mitgeteilt. Danach handele das Unternehmen dadurch missbräuchlich, dass es die Nutzung des Netzwerkes davon abhängig mache, eine unbegrenzte Anzahl und jegliche Art von Nutzerdaten aus fremden Quellen zu sammeln und diese mit Daten aus dem Facebook-Account zu verknüpfen. Zu diesen sog. “Drittquellen” gehören einerseits konzerneigene Stellen wie WhatsApp, aber auch Apps anderer Betreiber.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, äußerte sich dazu alarmiert: “Wir sehen nach dem jetzigen Stand der Dinge auch nicht, dass zu diesem Verhalten von Facebook, dem Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto, eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliegt. Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstößt gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen.” Der Nutzer werde vielmehr vor die Wahl gestellt, entweder das Gesamtpaket zu akzeptieren oder ganz auf die Nutzung des Dienstes zu verzichten.
Diese vorläufige Einschätzung ist mit einem Anhörungsschreiben an das gerügte Unternehmen verbunden und stellt einen Zwischenschritt innerhalb des Missbrauchsverfahrens dar. Facebook hat nun vor allem die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Mit einer Entscheidung in dem Verfahren wird nicht vor Frühsommer 2018 gerechnet.