OVG NRW: Google-Streit an den EuGH verwiesen
Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW)in Münster setzt ein Verfahren zwischen der Bundesnetzagentur und Google um deren E-Mail-Dienst GMail aus und verweist den Streit an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Dem Verfahren liegt ein seit 2012 geführter Rechtsstreit zwischen den Parteien zu der Frage zugrunde, ob GMail ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist und Google daher den dort normierten Pflichten nachkommen muss. Hierzu gehören mitunter spezielle Anforderungen an den Datenschutz, sowie die Anmeldung bei der Budesnetzagentur. Speziell streiten die Parteien über die gesetzliche Definition, wonach ein Telekommuniukationsdienst in der Regel gegen Entgelt Dienste erbringt, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen. Google weigerte sich dieser Anmeldepflicht als Telekommunikationsdienst nachzukommen und vertritt die Auffassung, dasss die Regelungen des TKG für GMail nicht einschlägig sind, da sie sich lediglich das Internet als bestehendes Telekommunikationsnetz zu Eigen machen und darüber hinaus ihre Dienste unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Der entscheidenede 13. Senat des OVG führt zur Begründung der Verweisung die “unionsrechtliche Dimension” des Sachverhaltes an, da das TKG im Wesentlichen auf die EU-Richtlinie 1001/21/EG zurückgeht. Der EuGH soll nun im Rahmen einer Vorabentscheidung klären, ob offen im Inernet bereitgestellte E-Mail-Dienste von der Richtlinie erfasst werden.