Bundesnetzagentur geht gegen Ortungsgeräte mit Abhörfunktion vor

11. April 2018

Immer häfiger werden GPS-Tracker zum Orten eingesetzt. Von der privaten Nutzung zur Standortbestimmung von gestohlenen Fahrzeugen, entlaufenen Haustieren oder Schulranzen von Kindern bis hin zur geschäftlichen Nutzung durch Einbau in Firmenfahrzeuge oder LKW-Flotten.

Einige dieser GPS-/GSM-Tracker verfügen über eine Abhörfunktion, welche oftmals durch eine App oder SMS auch aus großer Entferung aktiviert werden kann. Für die Aktivierung benötigt man lediglich die SIM-Nummer des Trackers.

Zum Schutz der Privatsphäre der Träger und der Personen in Ihrer Umgebung, sind GPS-/GSM-Tracker in Deutschland verboten. Es geraten jedoch regelmäßig solche Geräte auf den deutschen Markt, daher sollte vor dem Kauf eines solchen Trackers überprüft werden, ob dieser eine solche Funktion hat und bereits vorhandene Geräte mit dieser Funktion sollten vernichtet werden.

Erhält die Bundesnetzargentur von dem Kauf solcher Geräte Kenntnis werden die Eingentümer zur Vernichtung aufgefordert. Erst kürzlich war dies bei Kinderuhren der Fall.