Mehr Personal für besseren Datenschutz erforderlich
Nach Einschätzung der Landesdatenschutzbeauftragten können Datenschutzverstöße mangels Personal nicht ausreichend geahndet werden. Allen 16 Behörden mangelt es an genügend Personal um der Einhaltung des Datenschutzes gerecht zu werden. Laut einer Umfrage der Zeitung “Tagesspiegel” fehlen bundesweit dafür fast 100 Beschäftigte. «Ich bezweifle stark, dass wir mit der jetzigen Ausstattung die Instrumente der DSGVO vernünftig nutzen können», sagt Marit Hansen, Landesdatenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein.
Es besteht die Gefahr, dass die am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden neuen Datenschutzvorschriften nicht hinreichend durchgesetzt werden können. Das massive Stellendefizit erschwert die Ahndung von Datenschutzverstößen. Es besteht auch keine Bereitschaft in der Politik dies auszugleichen. Auch Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat bereits auf die Belastung der Aufsichtsbehörden aufmerksam gemacht.
Mit Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung werden hohe Auflagen hinsichtlich Bußgeldern eingeführt. Zur Verhängung dieser Bußgelder ist jedoch ein funktionsfähiger Aufsichtsapparat notwendig.