Bundesdatenschutzbeauftragte beklagt die Ausweitung des Instruments der Kontoabfrage

31. Juli 2018

Im Jahr 2018 wurde, wie bereits in den vergangenen Jahren, erneut ein signifikanter Anstieg der Nutzung des Instruments der Kontoabfrage Privater festgestellt.

Laut den Zahlen des Bundesfinanzamts sollen zwischen Anfang Januar und Ende Juni des Jahres 2018 bereits 391.442 Kontenabfragen beim Bundeszentralamts für Steuern eingegangen sein. Dies bedeutet eine Steigerung um 38 Prozent im Vergleich zu dem Jahr 2017, in dem es noch 283.000 Abrufe im vergleichbaren Zeitraum waren.

In Anbetracht dieser signifikanten Steigerung mahnt nun die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff an, dass die Zugriffe auf Kontodaten schleichend ausgeweitet werden.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte stützt diese Annahme darauf, dass bereits länger bestehende Zugriffsrechte mittlerweile einer gewachsenen Anzahl von Zugriffsberechtigten zur Verfügung stehen. Mit der erhöhten Anzahl an Abfragen soll ein erhöhtes Fehlerrisiko entstehen. Insbesondere steige die Wahrscheinlichkeit fehlerhafter Datenübermittlungen oder der Verwechslung von Personen.

Im Anschluss forderte die Bundesdatenschutzbeauftragte den Gesetzgeber auf das Verfahren zur Kontoabfrage zu kontrollieren, da gerade die genannten Fehler zu einschneidenden Folgen wie beispielsweise Kontensperrungen führen können.

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